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Eintragung in die Handwerksrolle

Jede physische oder juristische Person, welche gemäss Niederlassungsrecht zur Ausübung eines handwerklichen Berufes ermächtigt ist, ist als Mitglied der Chambre des Métiers eintragungspflichtig.

Zu diesem Zweck ist das anhängige Formular ausgefüllt und unterschrieben mit den angegebenen Dokumenten and die Chambre des Métiers zu senden.

Nach Eintragung in die Handwerksrolle wird die Handwerkskarte ausgestellt.

Formular zur Eintragung in die Chambre des Métiers (in französischer Sprache)
Formular zur Eintragung in die Chambre des Métiers (in deutscher Sprache)

Contact: Tania Dos Santos, Rute Soares

15/06/2010
Mitgliedsbeitrag

Gemäss den gestzlichen Regelungen ist es der Chambre des Métiers erlaubt einen jährlichen Beitrag von seinen Mitgliedern zu erheben.

Der Beitragssatz wird vom Plenum der Chambre des Métiers festgelegt und vom für das Handwerk zuständigen Minister bestätigt. Der Beitragsbescheid wird den Mitgliedern jährlich zugestellt.

Contact: Jean-Louis Gelhausen Sylvie Steichen

15/06/2010
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