Jede physische oder juristische Person, welche gemäss Niederlassungsrecht zur Ausübung eines handwerklichen Berufes ermächtigt ist, ist als Mitglied der Chambre des Métiers eintragungspflichtig.
Zu diesem Zweck ist das anhängige Formular ausgefüllt und unterschrieben mit den angegebenen Dokumenten and die Chambre des Métiers zu senden.
Nach Eintragung in die Handwerksrolle wird die Handwerkskarte ausgestellt.
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