Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte (travailleurs désignés) der Lebensmittelbranche - Gruppe B (16-49 Arbeitnehmer) 1802D
Lernziele
Obligatorischer Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten, welcher vom Arbeitgeber benannt wurde und mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen bzw. Betrieb beauftragt wurde (laut großherzoglicher Verordnung vom 9. Juni 2006)
Zielpublikum
Sicherheitsbeauftragte die vom Arbeitgeber mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen beauftragt wurden
Inhalt
› Vorstellung der Aufgaben und der Funktion des Sicherheitsbeauftragten
› Gesetzgebung bezüglich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
› Die Gesundheit am Arbeitsplatz
› Analyseverfahren und Risikenabschätzung
› Die Arbeits- und Streckenunfälle, die schweren Zwischenfälle und die Berufskrankheiten
› Kommunikation
› Management für Sicherheit und Gesundheit
› Allgemeine Grundsätze der Prävention
› Die Maschinen und Arbeitsausstattung
› Risikofaktoren und Präventivmaßnahmen
› Operationelles Management der Sicherheit und der Gesundheit
› Praktische Übungen
-
Kurs
Lieu: Chambre des Métiers15.11 08:30-17:0022.11 08:30-12:3029.11 08:30-17:0006.12 08:30-17:00 -
Ort
-
Sprachen
DeutschLëtzebuergesch -
Anmeldegebühren
550 €
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Bemerkungen
Zu bemerken ist, daß der Lehrgang durch einen schriftlichen Test, der direkt im Anschluss an den Lehrgang erfolgt, abgeschlossen wird.
Die Sicherheitsbeauftragte der Unternehmen mit 16-49 Arbeitnehmern müssen über eine Berufsausbildung in einem der Tätigkeitsbereiche des betreffenden Unternehmens verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens haben. Zusätzliche Informationen zu den Mindestanforderungen (Ausbildung, Berufserfahrung) erhalten Sie bei der Inspection du Travail et des Mines (Tel. 247-76100, www.itm.lu).
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