Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern während der Covid-19 Krise, wurde am 19. Mai 2020 ein Abkommen zwischen Luxemburg und Belgien unterschrieben.
Wenn Arbeitstage ausschließlich aufgrund von Covid-19 Bekämpfungsmaßnahmen im Homeoffice erfolgt sind, können diese in dem Land besteuert werden, in dem der Grenzgänger angestellt ist und in dem er seine Tätigkeit ohne die Covid-19 Bekämpfungsmaßnahmen üblicherweise ausgeübt hätte.
Dieses Abkommen ist bis zum 30. Juni gültig und kann um weitere vier Wochen verlängert werden, sofern die zuständigen Behörden diese Verlängerung einstimmig bis eine Woche vor Anfang des Monats beschließen.
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Hier finden Sie das Abkommen (in französischer Sprache)