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Die Chambre des Métiers begleitet die Handwerksbetriebe im Kampf gegen das Coronavirus COVID-19

  • Publié le 16.03.2020

Auf Französisch fr

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation und den damit verbundenen Herausforderungen, denen Handwerksbetriebe aktuell gegenüberstehen, hat die Chambre interne Ressource mobilisiert, um betroffene Arbeitgeber zu beraten und zu unterstützen.


Die Chambre des Métiers steht dem Handwerk zur Seite und hat ein multidisziplinäres Team aufgestellt, das per Telefon und E-Mail aktuelle Fragen der Betriebschefs beantwortet, damit diese die Probleme, mit denen sie in dieser beispiellosen Gesundheitssituation konfrontiert sind, besser verstehen und handeln können.

Die Rechts- und Wirtschaftsberater der Chambre des Métiers beantworten Fragen zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Sonderurlaub aus familiären Gründen, geben Auskunft über verfügbare finanzielle Unterstützung oder bei Anträgen auf Teilarbeitslosigkeit. Betriebschefs erhalten auch Antworten auf Fragen zur allgemeinen Betriebsorganisation in dieser speziellen Ausnahmesituation.

HOTLINE – Chambre des Métiers: +352 42 67 67 550

Parallel informiert die Chambre des Métiers über die aktuelle Entwicklung in Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus auf www.cdm.lu und www.yde.lu

Unternehmen finden auf diesen Webseiten aktuell wichtige Informationen, Links zu offiziellen Regierungsseiten (Dokumente und Formulare) sowie Antworten auf die jetzt wichtigsten Fragen zu Arbeitsrecht und Gesundheitsmaßnahmen in Unternehmen.

Zusätzlich finden Unternehmen hier aktuelle Informationen zu Erst- und Meisterausbildung sowie -prüfungen und Weiterbildungskursen.

Die Inhalte werden entsprechend der Verfügbarkeit neuer Informationen der Behörden aktualisiert. Kontaktdaten zu Spezialisten und Experten werden bekannt gegeben:

www.yde.lu/gestion-entreprise/covid19-de

Die Chambre des Métiers steht in ständigem Kontakt mit der Regierung und den zuständigen Behörden, um die Unternehmen bestmöglich zu informieren und die Umsetzung von Hilfs- sowie Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen zu begleiten.

Es gilt zu beachten, dass die Lehrlinge nicht nur von den Kursen in der Schule befreit sind, sondern dass es ihnen vorerst bis auf weiteres auch untersagt ist das Unternehmen das sie ausbildet aufzusuchen.