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„Entsendung & Großregion“ - Knapp 200 Teilnehmer bestätigen dem Thema ein enormes Interesse

  • Publié le 10.07.2017
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Die Wichtigkeit des Themas für das Handwerk der Großregion beweist die zahlreiche Beteiligung. Auch zum zweiten Termin der Veranstaltungsreihe „Entsendung und die Großregion“ waren knapp 200 Teilnehmer angemeldet.


Was gibt es zu beachten bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich und nach Deutschland? Wie funktioniert die Meldung? Welche Dokumente müssen dringend bereitgestellt werden? Wie verläuft eine Kontrolle? Und wie habe ich mich zu verhalten? Diese und weitere Fragen zur Mitarbeiterentsendung nach Deutschland und Frankreich wurden am Nachmittag des 4. Juli behandelt. 

Marc GROSS, Direktor für soziale und europäische Angelegenheiten bei der Chambre des Métiers Luxembourg eröffnete die Veranstaltung in seiner Funktion als Generalsekretär des Interregionalen Rats der Handwerkskammern der Großregion (IRH). Rudi MÜLLER, Präsident der Handwerkskammer Trier begrüßte die Initiative als Präsident des IRH und gab einen kurzen Einblick in seine eigenen Erfahrungen mit der Mitarbeiterentsendung als langjähriger Inhaber eines Handwerksbetriebes in der Großregion.

Im Anschluss erläuterte Frédéric CARRIÈRE von der Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein die allgemeinen Regelungen zur Mitarbeiterentsendung nach Frankreich. Er erwähnte die Gesetzesgrundlage, die verbindliche Bestimmungen von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer garantieren. Kurz ging er auf den Hintergrund ein, die EU Entsenderichtlinie zum Schutz von Rechten und Arbeitsbedingungen und der Vermeidung von Sozialdumping in der EU. 

Die Zuhörer bekamen eine Überblick zu Pflichten, die ein Unternehmer beim Einsatz von Mitarbeitern auf einer Baustelle in Frankreich, unbedingt zu erfüllen sind. Darunter fallen die angemessene Entlohnung, die berufliche Gleichstellung, Einhaltung der Arbeitszeiten und örtlichen Arbeitsbedingungen. Anschließend beschrieb Herr Carrière was praktisch zu tun ist. Dies geht von der Übermittlung einer Entsendemeldung über das SIPSI-Portal, über die Bestellung eines Vertreters in Frankreich sowie der Übermittlung der notwendigen Unterlagen an diese Person, bis hin zur eventuellen Beantragung einer „Carte BTP“ für die Arbeitnehmer des Baugewerbes. 

Herr Carrière vergaß nicht die Erwähnung der Strafen, die von den ausländischen Behörden im Falle einer Nichtbeachtung erhoben werden können: Bis zu 500 000€ bei einer fehlenden Entsendemeldung, 3 269€ für jede nicht vorgelegte A1-Bescheinigung und bis zu 2 000€ pro entsendeten Mitarbeiter bei fehlender „Carte BTP“.

In einem zweiten Vortrag, wurde die Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll, von Harald SCHEILZ von der Generalzolldirektion Köln und von Franz KLEIN vom Hauptzollamt Saarbrücken erklärt. Es wurden Zuständigkeiten und der gesetzliche Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgstellt. Darunter fallen u.a. die Kontrolle der Meldepflichten zur Sozialversicherung, die Erfüllung steuerlicher Pflichten,. die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Mindestarbeitsbedingungen sind nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zum Beispiel zu beachtende Branchenmindestlöhne, Überstundenzuschläge, Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und gegebenenfalls Zahlungen an die Urlaubskasse.

Die Meldepflicht durch den Zoll für Arbeitgeber und Entleiher besteht für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland die einen oder mehrere Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet oder Entleiher, die einen oder mehrere Arbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen und in Deutschland einsetzen. 

Seit dem 1. Juli diesen Jahres ist die Entsendemeldung über das dafür entwickelte Onlineportal www.meldeportal-mindestlohn.de Pflicht. Der Zoll stellte Portal sowie praktisches Vorgehen kurz vor. Auch hier wurde zum Schluss auf die Folgen bei der Feststellung von Verstößen eingegangen. Wie schon bei der ersten Veranstaltung vom 30. Mai wurde auch hier wiederum darauf hingewiesen, dass im Falle von Kontrollen die gute Kooperation zwischen allen Parteien, Betrieben wie Behörden Missverständnisse und ggf. resultierende Ärgernisse vermeidet. 

Abschließend stellten Brigitte ELFNER und Katharina MÜLLER von SOKA-BAU Deutschland, die Urlaubs- und Sozialkasse BAU vor. Die SOKA-BAU ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft in Deutschland. Ziel ist die Einhaltung der Urlaubsregelungen in der Bauwirtschaft. Bei der Entsendung nach Deutschland ist unbedingt zu prüfen, ob die in Deutschland ausgeführte Aktivität unter das Gesetz der Kasse fällt und vorgestellte Prozeduren eingehalten werden müssen.

Die Konferenz wurde mit Unterstützung des Interregionalen Rates der Handwerkskammern der Großregion (IRH) sowie der Luxemburger Präsidentschaft des Gipfels der Großregion und des Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) organisiert.
 
Weitere Informationen zu den verschiedenen Inhalten der Veranstaltung, zu Referenten sowie auch Anregungen zu weiteren Aktionen zum Thema „Handwierk & Großregion“: 
Enterprise Europe Network
Chambre des Métiers
Tel.: +352 42 67 67 – 266/366
Fax: +352 42 67 67 – 349
E-Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

Von links nach rechts: Elke Hartmann (Chambre des Métiers Luxembourg), Harald Scheilz Generalzolldirektion Köln), Birgit Müller (Hauptzollamt Saarbrücken), Pascale Le Pape (Maison des Métiers Laxou), Frank Klein (Hauptzollamt Saarbrücken), Brigitte Elfner (Soka-Bau Deutschland), Katharina Müller (Soka-Bau, Deutschland), Rudi Müller (Handwerkskammer Trier), Marc Gross (Chambre des Métiers Luxembourg), Frédéric Carrière (Industrie und Handelskammer Freiburg), Clémence Higel (Chambre des Métiers Luxembourg), Carole Chobaut (Chambre des Métiers et de l'Artisanat Moselle), Emilie Foissey (EEN Lorraine), Michèle Schneider (Handwerkskammer Trier)

Bilder der Veranstaltung

Präsentationen