Sie haben Fragen zur Dienstleistungserbringung in der Großregion? Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.
Seit dem 15. Juni gibt es keine Grenzkontrollen mehr zwischen Luxemburg und seinen 3 Nachbarländern. Die Großregion ist wieder nah!
Wenn ein luxemburgisches Handwerksunternehmen in Frankreich, Deutschland oder Belgien Aufträge erfüllen möchte, muss es sich einige Fragen stellen. Darf ich im Ausland arbeiten? Welche Mehrwertsteuer wird angewendet? Muss ich meine Mitarbeiter im Zielland anmelden? Was mache ich, wenn mein Kunde nicht zahlt?
Die häufigst gestellten Fragen, haben wir online für Sie zusammengestellt : FAQ Dienstleistungserbringung.
Achtung: Änderungen in Bezug auf Grenzübergangsmodalitäten sind nicht auszuschließen. Allen Personen, die grenzüberschreitend reisen, wird empfohlen, sich über die in den Zielländern geltenden Bestimmungen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie zu informieren. Folgende Links sind hilfreich.
Frankreich
FAQ bezüglich der COVID-19-Gesundheitskrise auf der Website der französischen Regierung
Website des französischen Innenministeriums
Deutschland
FAQ bezüglich des Coronavirus auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Belgien
FAQ bezüglich des Coronavirus auf der Website info-coronavirus.be
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