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Neue Maßnahmen zur Integration von Arbeitssuchenden in Unternehmen

  • Publié le 24.08.2020

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Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, wurden kürzlich vier spezifische Maßnahmen verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind bis Ende 2021 gültig:


Öffnung des Berufsbildungspraktikums für alle Arbeitssuchenden

Das unbezahlte Berufsbildungspraktikum im Betrieb (Dauer: maximal 6 Wochen), hat sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, um einen ersten Kontakt zwischen Bewerber und potentiellem Arbeitgeber herzustellen, sodass als Antwort auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt entschieden wurde den Anwendungsbereich auf alle Arbeitssuchenden auszuweiten.

Sie möchten ein solches Berufsbildungspraktikum anbieten?
Auf der Seite der ADEM finden Sie alle weiteren Informationen.

 

Wiedereinstiegsvertrag (CRE) bereits ab 30 

Das Mindestalter der Arbeitssuchenden, die einen Anspruch auf die Maßnahme des Wiedereinstiegs haben, wurde von 45 auf 30 Jahre gesenkt.

Alle Infos zu dieser Maßnahme: Wiedereinstiegsvertrag (CRE) (ADEM) 

 

Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge bei Wiedereinstiegsvertrag (CRE)

Der Wiedereinstiegsvertrag ist jetzt für Arbeitgeber interessanter. Der Arbeitgeberanteil (für Beschäftigte der Altersgruppe 30 bis 45 Jahre) wurde auf 50% festgelegt. Gleichzeitig wurde der Arbeitgeberanteil bei Beschäftigung von Arbeitssuchenden ab einem Alter von 45 Jahren oder Menschen mit Behinderung von 50% auf 35% gesenkt. Bei Beschäftigung von Arbeitssuchenden des unterrepräsentierten Geschlechts, liegt der Arbeitgeberanteil weiterhin bei 35 %.

Alle Infos zu dieser Maßnahme: Wiedereinstiegsvertrag (CRE) (ADEM)

 

Ausweitung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigung Arbeitssuchender im Alter von 30 bis 45 Jahre (Förderung der Beschäftigung von älteren Arbeitssuchenden)

Der Anwendungsbereich der Maßnahme "Rückerstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen" wurde auf Bewerber im Alter zwischen 30 und 45 Jahren ausgedehnt. Für diese zusätzliche Altersgruppe wurde die Rückerstattung des Arbeitgeberanteils jedoch auf maximal ein Jahr begrenzt.

Diese Maßnahme findet ausnahmsweise ebenfalls Anwendung, bei der Übernahme von Arbeitnehmern aus der betroffenen Altergruppe, wenn diese sich in einem Arbeitsplatzerhaltungsplan befinden oder von einem Konkurs oder einer gerichtlichen Liquidation betroffen sind und somit von der Registrierung bei der ADEM, von der Bedingung für die Dauer der Registrierung und der Bedingung für die Erklärung der Vakanz der Arbeitsstelle (poste vacant) befreit sind.

Infos zur Förderung bei Beschäftigung älterer Arbeitssuchender