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Niederlande – Ab dem 1. März gilt Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendung

  • Publié le 18.02.2020
Niederlande – Ab dem 1. März gilt Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendung
Chambre des Métiers

Bisher galt in den Niederlanden nur eine Meldepflicht für den vorübergehenden Einsatz von Drittstaatsangehörigen in den Niederlanden. 

Ab dem 01.03.2020 muss vor der Verrichtung einer vorübergehenden Dienstleistung in den Niederlanden eine Meldung abgegeben werden. 


Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen.  

Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden! 

Von der Meldepflicht sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen: 

Installation einer Maschine durch Fachkräfte, wenn diese Installation wesentlicher Teil des Kaufvertrags über die Maschine war und die Installation nicht länger als acht Tage dauert. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Baugewerbe! 

Ebenso ausgenommen sind auch bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, bestimmte Tätigkeiten innerhalb des Verkehrs-Sektors, der Besuch von wissenschaftlichen Kongressen und die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen. 

Ausnahmen gelten ebenso für Journalisten, Künstler, Sportler und Forscher. 

Die Ausnahmen von der Meldepflicht unterliegen überwiegend zeitlichen Einschränkungen, die aber relativ großzügig bemessen sind. 

Für eine dringend erforderliche Wartung von in die Niederlande gelieferten Maschinen durch Arbeitskräfte des Lieferanten gilt zum Beispiel ein meldefreier Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen pro Zeitraum von 36 Wochen.  

Arbeitsbedingungen 

Ausländische Entsender sind verpflichtet, die in den Niederlanden geltenden Mindest- oder Tariflöhne, wie auch Arbeitszeit und Urlaubsbedingungen einzuhalten. 

Diese können, wie auch eine Reihe anderer relevanter Aspekte, dem „Guide for posting employees to the Netherlands auf einem Behördenportal in englischer Sprache entnommen werden. Eine automatisierte Übersetzung ins Deutsche ist ebenso verfügbar. 

 

Quelle: Webseite der IHK Düsseldorf 

 

Wussten Sie‘s schon?  

3 von 5 Luxemburger Handwerksunternehmen sind auch im Ausland aktiv. Nach den Ländern der Großregion, sind die Niederlande Zielland Nummer 4. 

 

Haben Sie Fragen zu grenzüberschreitenden Dienstleitung, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir haben nicht auf alle Fragen eine Antwort, aber wir finden eine Lösung.  

 

Kontakt 

Handwierk International

+352 42 67 67 570
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