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Öffentliche Aufträge: Verfügbarkeit von Materialien

  • Publié le 13.07.2021

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Im vorliegenden Kontext außerordentlich hoher Materialpreise und Lieferengpässen hat das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten (Ministère de la Mobilité et des Travaux publics) eine Mitteilung an öffentliche Auftraggeber bzgl. der Verfügbarkeit von Materialien herausgegeben.


Vereinfacht ausgedrückt, empfiehlt dieses Dokument, dass:

  • die in den Ausschreibungsunterlagen eventuell vorgesehenen Verzugsstrafen (pénalités de retard) nicht anzuwenden, sofern:
    - die Verzögerungen nicht dem Wirtschaftsteilnehmer, d. h. dem ausführenden Unternehmen, zuzurechnen sind,
    - die Verlängerung der Fristen mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren der öffentlichen Dienste vereinbar ist,
    - die Wirtschaftsteilnehmer den öffentlichen Auftraggeber so schnell wie möglich unterrichten.
  • Die öffentlichen Auftraggeber sehen gegebenenfalls eine Fristverlängerung vor, die in folgender Form erfolgen kann
    - eine Aussetzung der vertraglichen Frist (im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung der Arbeiten)
    - eine Änderung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen.

Entschädigungsansprüche für Baustelleninstallationskosten während des Zeitraums, in dem die Arbeiten unterbrochen sind oder nicht termingerecht durchgeführt werden können, sowie jeder andere Anspruch auf Entschädigung in Verbindung mit diesem Zeitraum der Unterbrechung werden von Fall zu Fall beurteilt.

Diese Mitteilung ist bis zum Ende des Sommer-Kollektivurlaubs 2021 zu berücksichtigen.

Die Mitteilung kann hier heruntergeladen werden (nur auf Französisch verfügbar):

Communication 9 juillet 2021