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SCHWEIZ: Neue Meldepflicht für Dienstleistungen in reglementierten Berufen

  • Publié le 10.10.2013
Switzerland

Ab September gelten neue Regeln für Betriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen. Unter anderem betrifft es den Baubereich, z. B. Architekten, Bauingenieure, Arbeiter am hängenden Seil, Baumaschinenführer, Elektriker, Kaminfeger, Kranführer und Bauunternehmer/Baumeister.


"Bauunternehmer/Baumeister" sind Straßenbauer, Maurer und Betonbauer. Zur Einsicht der vollständigen Liste der reglementierten Berufe die einer Meldepflicht unterstehen, klicken Sie bitte hier.

Wie wird gemeldet?

Zuständige Stelle für die Meldungen ist das
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Berufsqualifikationen EU/EFTA Meldestelle
Effingerstrasse 27
CH-3003 Bern
www.sbfi.admin.ch

Um eine Meldung durchführen zu können, muss der Betrieb ein persönliches Benutzekonto anlegen. Die Meldung erfolgt über ein Formular, das ausgefüllt und ausgedruckt mit folgenden Dokumenten per Post an den SBFI gerichtet:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
  • EU-Bescheinigung;
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Berufsqualifikationsnachweises;
  • Zahlungsbestätigung über die Überweisung von 90 CHF.

Wann darf nach der Meldung mit den Arbeiten begonnen werden?

Die Meldung wird nach Eingang vom SBFI an die für die Anerkennung der Berufsqualifikationen zuständigen Stellen des Bundes oder der Kantone weitergeleitet. Sobald die Unterlagen beim SBFI eingetroffen sind, ist mit einer Dauer von einem Monat zu rechnen.

Mit den Arbeiten darf begonnen werden, wenn die für die Berufsausübung zuständige Behörde mitteilt, dass der Dienstleistungserbringung nichts entgegensteht oder die Frist ohne Mitteilung durch die zuständige Behörde abläuft.

Die Meldung muss jährlich erneuert werden.

Weitere Informationen zum Verfahren

Meldung im Falle von Elektroinstallationsarbeiten

Bisher brauchten Elektroinstallationsbetriebe zur Ausführung von Arbeiten in der Schweiz eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI).

Ab September müssen sich Elektrobetriebe ebenfalls an das SBFI wenden. Das gibt auch für Betriebe, die bereits über eine ESTI-Zulassung verfügen. Es ist empfohlen der Meldung eine Kopie der ESTI-Zulassung beizulegen.

Das SBFI prüft die eingegangen Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie an das ESTI weiter. Das Strominspektorat prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Installationsbewilligung erfüllt sind.

Die Installationsbewilligung ist unbefristet gültig und gilt für die gesamte Schweiz.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1
CH-8320 Fehraltdorf
www.esti.admin.ch