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SOKA-Bau Meldung ab dem 1.7. ONLINE!

  • Publié le 02.07.2013
Unnamed

Einführung einer grundsätzlich verpflichtenden elektronischen Meldung

Betroffen sind Betriebe, die in Deutschland tätig sind und am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilnehmen müssen.  Ab dem 1.7.2013 sind die Meldungen gegenüber SOKA-BAU grundsätzlich über den von SOKA-BAU eingerichteten Online-Service zu tätigen (elektronisches Meldeverfahren).

Weitere Informationen zu dieser und weiteren Änderungen zum 1.7. unter http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/Europa/VTV-Aenderung/