Einführung einer grundsätzlich verpflichtenden elektronischen Meldung
Betroffen sind Betriebe, die in Deutschland tätig sind und am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilnehmen müssen. Ab dem 1.7.2013 sind die Meldungen gegenüber SOKA-BAU grundsätzlich über den von SOKA-BAU eingerichteten Online-Service zu tätigen (elektronisches Meldeverfahren).
Weitere Informationen zu dieser und weiteren Änderungen zum 1.7. unter http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/Europa/VTV-Aenderung/