Mon entreprise Chambre des Métiers

Update: Frankreich

  • Publié le 10.06.2021

Ab Gestern, den 9. Juli, werden bei Einreise nach Frankreich anstelle des PCR-Tests auch ein Antigen-Schnelltests, der höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt ist, akzeptiert. 


Laut französischen Dekrets vom 30. Januar 2021 besteht bei Einreise nach Frankreich die Pflicht eines negativen PCR-Tests, dessen Ergebnis nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Ab Gestern gilt nun, wer aus einem anderen EU-Staat nach Frankreich einreisen will, kann anstelle des negativen PCR-Testeresultats auch das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorweisen. Ist die Person bei Einreise vollständig geimpft, entfällt die Forderung nach einem negativen Coronatest, wenn der letzte notwendige Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegt, bzw. 28 Tage im Falle der Impfung durch Johnson&Johnson. 

Genesene können ab dem 15. Tag nach Genesung und bis zu 6 Monate danach ebenfalls ohne negativen Testnachweis einreisen. 

Allerdings besteht die Nachweispflicht.