Wir teilen Ihnen mit, dass gemäß dem Gesetz vom 29. Juni 2022 zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen des Tripartite-Abkommens vom 31. März 2022 die indexierte Tranche, die im August 2022 fällig war, verschoben wurde und nun am 1. April 2023 fällig ist.
In der Tat heißt es im Artikel 3 unter Kapitel 3 des oben genannten Gesetzes:
„Artikel 3 Absatz 7 des geänderten Gesetzes vom 25. März 2015 zur Festlegung der Gehaltsordnung und der Bedingungen und Modalitäten für das Aufsteigen der Staatsbeamten erhält folgenden Wortlaut:
(7) Abweichend von den Bestimmungen des Absatzes 2 wird die erste nach dem 1. April 2022 ausgelöste Anpassung am 1. April 2023 vorgenommen“. (Übersetzung der Quelle: Loi du 29 juin 2022 portant transposition de certaines mesures prévues par l’accord tripartite du 31 mars 2022).
Anlässlich dieser Lohnindexierung und im Rahmen der Preisanpassung bei öffentlichen Aufträgen hat die Handwerkskammer ihre Merkblätter „Grundlegende Informationen für die Anpassung öffentlicher Ausschreibungen an Lohnschwankungen“ aktualisiert, die Sie auf unserer Website Services CDM finden: Das Prozedere in Luxemburg
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