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Gestalten Sie die Zukunft des Handwerks: Bilden Sie aus und fördern Sie die nächste Generation!

  • Veröffentlicht am 25.06.2024
  • Sprache: deutsch

Führen Sie Ihren Betrieb in eine erfolgreiche Zukunft: Bilden Sie Lehrlinge aus! Ab dem 16. Juli haben Sie wieder die Möglichkeit, Lehrverträge abzuschließen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Berufsausbildung.


Warum es so wichtig ist, junge Talente zu fördern

Der Fachkräftemangel im Handwerkssektor wird immer gravierender. Um die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern, ist es entscheidend, neue Talente durch gezielte Ausbildung zu entdecken und zu fördern. Ebenso wichtig ist es, dass erfahrene Führungskräfte und Mitarbeitende ihr wertvolles Wissen an die nächste Generation weitergeben und so die Kontinuität der handwerklichen Traditionen gewährleisten. Die Berufsausbildung ist der beste Weg, um zukünftige Mitarbeitende langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.

 

Ihre Rechte und Pflichten als Ausbildungsbetrieb

Als Ausbildungsbetrieb verpflichten Sie sich, Ihre Auszubildenden umfassend zu schulen, zu informieren und zu begleiten. Ihre Aufgabe ist es, die im Ausbildungsprogramm vorgesehenen betrieblichen Fertigkeiten zu vermitteln. Jeder Ausbildungsbetrieb sollte sich dessen bewusst sein, dass Fortschritte in der Ausbildung stets mit einer Investition von Zeit, Geduld und Engagement einhergehen.

 

Welche Zertifikate und Diplome können Auszubildende erwerben?

Certificat de capacité professionnelle (CCP)

Der CCP bietet eine praxisorientierte Ausbildung, die hauptsächlich im Ausbildungsbetrieb stattfindet. Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung haben nach zwei Jahren Berufserfahrung Anspruch auf den qualifizierten sozialen Mindestlohn.

 

Diplôme d’aptitude professionnelle (DAP)

Das DAP bietet eine Kombination aus theoretischer und praktischer Ausbildung, die sowohl in der Schule als auch im Ausbildungsbetrieb stattfindet. Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung haben Anspruch auf den qualifizierten sozialen Mindestlohn.

 

Diplôme de technicien (DT)

Das DT-Programm, das hauptsächlich im Lycée stattfindet, bereitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl auf das Berufsleben als auch auf weiterführende Studien vor. Die Ausbildung dauert in der Regel vier Jahre.

Wie hoch ist die Lehrlingsvergütung?

Die Ausbildungsvergütung ist festgelegt und variiert je nach Beruf und Qualifikation. Sie wird als monatlicher Bruttobetrag ausgezahlt.

Bei der Erwachsenenausbildung – sei es CCP, DAP oder DT – erhalten Auszubildende stets den unqualifizierten Mindestlohn. Die Differenz zwischen der Lehrlingsvergütung und dem unqualifizierten Mindestlohn wird von der ADEM nach Einreichung eines spezifischen Antrags erstattet.

 Gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Ja! Als Ausbildungsbetrieb haben Sie Anspruch auf folgende staatliche Beihilfen:

-        27% der Brutto-Ausbildungsvergütung für Auszubildende eines DAP, einer grenzüberschreitenden Ausbildung (TRF) oder eines DT

-        40% der Ausbildungsvergütung für CCP-Auszubildende

-        100% des Arbeitgeberanteils der Sozialabgaben, die sich auf die Ausbildungsvergütung beziehen

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber müssen Sie vor dem 1. Juli des Jahres, das auf das Ende des betreffenden Lehrjahres folgt, einen Antrag bei der Berufsberatungsstelle des ADEM stellen. Ein Antragsformular ist auf der Website der ADEM verfügbar und wird Ihrem Ausbildungsbetrieb jedes Jahr in Papierform zugesandt. Nach Ablauf dieser Frist verlieren Sie den Anspruch auf die Beihilfe.

Wie erhalten Sie das Ausbildungsrecht?

Möchten Sie als Unternehmen Auszubildende einstellen, müssen Sie zunächst das Ausbildungsrecht erwerben. Dazu ist es erforderlich, dass Ihr Ausbildungsbetrieb in der Handwerksrolle der Chambre des Métiers für den entsprechenden Beruf rechtmäßig eingetragen ist. Zudem müssen die Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag sowie die Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Jugendschutzes eingehalten werden. 

Sie möchten ausbilden? 

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Abteilung für Erstausbildung, um detaillierte Informationen über das Ausbildungsrecht, den Ablauf und weitere wichtige Aspekte zu erhalten. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Kontakt

Formation Initiale

(+352) 42 67 67 - 520
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