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FRANKREICH: Carte BTP Pflicht!

  • Publié le 31.03.2017
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Betroffende Betriebe müssen sich ab sofort mit der neuen Regelung auseinandersetzen.


Mit dem am 21. März 2017 erlassenen „arrêté ministeriel“ zur Carte d’identification professionnelle BTP sind ausländische Betriebe ab dem 22. März dazu verpflichtet, für ihre entsandten Mitarbeiter die Carte BTP zu beantragen.


Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Betroffenen Betriebe müssen sich ab sofort mit der neuen Regelung auseinandersetzen.


DIE WICHTIGSTEN PUNKTE ZUSAMMENGEFASST


Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

Die Karte muss für alle Personen beantragt werden, die Bauarbeiten ausführen, leiten oder organisieren. Laut Art. R.8291-1 des Arbeitsgesetzes ist Baugewerbe:

Aushubarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerung, Bauarbeiten, Montage und Demontage vorgefertigter Bauteile, Ausbauarbeiten, Innen- und Außenausstattung, Sanierung, Renovierung, Abriss, Umbau, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur von Bauwerken sowie die zu diesen Arbeiten gehörenden Maler- und Reinigungsarbeiten und alle direkt damit verbunden Zusatzarbeiten.  

Für Personen, die sich zwar auf einer Baustelle aufhalten, aber keine Bauarbeiten im eigentlichen Sinne ausführen (z.B. kaufmännische Angestellte), muss die Karte NICHT beantragt werden. 

Die Karte ist während der Ausführung der Arbeiten mitzuführen. 

 

Welche Informationen enthält die Carte BTP?

Die Karte enthält ein Foto des Mitarbeiters sowie

 

  • Name, Vorname und Geschlecht des Mitarbeiters
  • den Hinweis „Salarié détaché“ (entsandter Mitarbeiter)
  • Name des Arbeitgebers
  • Logo des Unternehmens (falls gewünscht)
  • Kartennummer und Ausstellungsdatum
  • Kontaktdaten der UFC CIBTP


Was kostet das?

Die Karte kostet 10,80 € pro Mitarbeiter.

 

Wer stellt die Carte BTP aus?

Die Carte BTP wird von der Union des caisses de France Congés Intempéries BTP (UCF CIBTP) ausgestellt. Fragen beantwortet die UCF CIBTB.

 

Wie wird die Carte BTP beantragt?

Zunächst muss sich jeder Betrieb auf der Internetseite registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Es ist ein Administrateur zu benennen, der wiederum die Utilisateurs nennen kann, die das Recht haben Karten zu beantragen. Der Utilisateur erhält einen Aktivierungslink per Mail. Dieser wird aktiviert und der Utilisateur kann sein Benutzerkonto anlegen.

Für jeden Mitarbeiter, der nach Frankreich entsandt werden soll, muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Neben einem Photo müssen folgende Informationen müssen pro Mitarbeiter vorliegen:

  • Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsort und -datum
  • Nationalität
  • Ort der Arbeiten (Adresse, Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme und Ende der Arbeiten bzw. voraussichtliche Dauer) 

WICHTIG: Die Carte BTP kann erst nach Abgabe der SIPSI-Entsendemeldung beantragt werden!

 

Wie lange ist die Carte BTP gültig?

Die Karte, die im Rahmen einer Entsendung ausgestellt wurde ist für den Zeitraum der Entsendung gültig. Bei jeder Entsendung muss eine neue Karten beantragt werden.

 

Wie wird bezahlt?

Die Karte kann mit mit elektronischer Geldkarte, durch ein gesichertes Zahlungsmodul oder per Überweisung gezahlt werden.

Zahlt man mit Geldkarte, wird die Carte BTP umgehend erstellt und auf dem Postweg versandt. Außerdem steht in diesem Fall eine vorläufige Bescheinigung über die Ausstellung der Carte BTP als Download sofort zur Verfügung. Die provisorische Karte ist 72 Stunden gültig.



Pour plus d'informations

Webseite zur Carte BTP

https://www.cartebtp.fr/