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Frankreich: Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes zum 1. Januar 2012

  • Publié le 23.01.2012

In Frankreich wurde der ermäßigte Steuersatz von 5,5% durch das 4. Finanzgesetz vom 28.12.2011 zum 1. Januar 2012 auf 7% angehoben. Von dieser Neuregelung sind nur wenige Waren und Dienstleistungen ausgenommen (z. B. Lebensmittel, Ausrüstung für behinderte Personen).
Das Handwerk ist von dieser Neuregelung in besonderem Maß betroffen, da der neue Satz von 7% auch für Arbeiten an Wohnräumen gilt, die vor mehr als 2 Jahren fertig gestellt wurden. Die Arbeiten müssen der Verbesserung, Änderung, Ausstattung oder Instandhaltung der Räume dienen.

Finanzgesetz vom 28.12.2011
Ermäßigter Steuersatz für Arbeiten an Wohnräumlichkeiten

Contact: Elke Hartmann