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Korrekte Verwendung von Biozidprodukten (behandelte Ware)

  • Publié le 18.05.2017
Reach CLP

Im Zuge einer Informationsveranstaltung welche die Chambre des Métiers mit seinem EEN in Zusammenarbeit mit dem REACH&CLP Helpdesk Luxemburg und der Umweltverwaltung organisiert hat, wurde im Detail über die Herstellung, die Verwendung und die Etikettierung von mit Bioziden behandelter Ware informiert und diskutiert.


Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf behandelten Materialien (zum Beispiel behandeltes Holz, Farben, etc.) und richtete sich an Unternehmen die solche Produkte und Materialien verwenden, vertreiben, herstellen oder importieren.

Jeff Zigrand vom Umweltamt erklärte die Unterschiede zwischen Biozidprodukten und mit Bioziden behandelter Ware. Dabei ist vor allem auf die Funktion der Ware zu achten: Ist die Biozid-Funktion die primäre Funktion der Ware, so handelt es sich um ein Biozidprodukt, und es sind strengere Regeln zu beachten. Ist die Biozid-Funktion jedoch eine sekundäre Funktion (zum Beispiel bei behandeltem Holz), so ist es eine behandelte Ware, die frei in der EU transportiert werden kann, jedoch entsprechend gekennzeichnet werden muss.

Die Liste der in der EU erlaubten Biozide findet man auf der Homepage der European Chemicals Agency ECHA.

Die Liste der übergangsweise in Luxemburg gemeldeten Biozide findet man auf der Homepage des Umweltamtes.

Die Präsentation von Herrn Zigrand kann hier heruntergeladen werden.

Ein Seminar mit Schwerpunkt Biozidprodukte fand im Herbst 2016 statt, die Präsentation kann hier heruntergeladen werden.

Personne de contact
Majerus Anne, Tél.: (+352) 42 67 67 282, Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

Pour plus d’informations:
Helpdesk Reach & CLP
Administration de l’environnement, email: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.