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Pressemitteilung ABBL: Überweisungen: Einführung der Überprüfung des Zahlungsempfängers ab dem 9. Oktober 2025

Pressemitteilung ABBL: Überweisungen: Einführung der Überprüfung des Zahlungsempfängers ab dem 9. Oktober 2025

Angesichts der zunehmenden Betrugsversuche verstärken die luxemburgischen Banken die Sicherheit von Überweisungen, indem sie ab dem 9. Oktober 2025 das System der Überprüfung des Zahlungsempfängers oder Verification of Payee (VoP) einführen. Die Association des Banques et Banquiers Luxembourg (ABBL) hebt den bedeutenden Fortschritt hervor, den dieser Mechanismus mit sich bringt, und regt gleichzeitig die Nutzer, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen, dazu an, bereits jetzt eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Einführung zu erleichtern und die Funktionsweise zu optimieren.


Stark zunehmende Betrugsversuche

In den letzten Jahren haben Betrugsversuche bei Überweisungen deutlich zugenommen und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Diese Entwicklung lässt sich durch mehrere Faktoren erklären: die Professionalisierung krimineller Netzwerke, die intensive Nutzung digitaler Tools, die Identitätsdiebstahl erleichtern (Stimm-Deepfakes, E-Mail-Spoofing, gezieltes Phishing), und die zunehmende Verbreitung digitaler Kanäle in Unternehmen (E-Mails, Zahlungsplattformen, Lieferantenportale), die für Betrüger potenzielle Einfallstore darstellen.

Betrüger nutzen insbesondere menschliche Fehler durch immer ausgefeiltere Methoden aus, wie z. B. falsche Lieferanten, falsche Geschäftsführer, Manipulationen von Rechnungen oder Betrug durch Social Engineering. Auch wenn es in Luxemburg derzeit keine konsolidierten Zahlen gibt, da es keine zentrale Datenbank gibt, verdeutlicht der von der Großherzoglichen Polizei [1] festgestellte Anstieg der Online-Betrugsfälle um 20,8 % die kontinuierliche Zunahme dieses Phänomens, und die in verschiedenen Sektoren beobachteten Trends sind eindeutig. „Die stark gestiegenen Meldungen und Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass diese Bedrohung mittlerweile systemisch ist und eine verstärkte Mobilisierung aller Akteure in der Online-Betrugskette erfordert“, betont Ananda Kautz, Mitglied der Leitung der ABBL.

Verstärkte Sicherheit für Nutzer

„Der 9. Oktober 2025 wird einen neuen Meilenstein im Kampf gegen Betrug und für die Sicherheit von Zahlungen innerhalb der Europäischen Union darstellen“, fährt Ananda Kautz fort. An diesem Tag wird der Dienst zur Überprüfung des Zahlungsempfängers für Überweisungen in Euro im SEPA-Raum4 in Betrieb genommen.

„Dieser von der Europäischen Kommission unterstützte technologische Fortschritt zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit von Überweisungen zu verbessern, indem vor der Ausführung einer Zahlung automatisch überprüft wird, ob der Name des Begünstigten mit seiner IBAN übereinstimmt. Er wird aktiv dazu beitragen, Betrug durch Identitätsdiebstahl sowie Eingabefehler zu verhindern.“

Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung stellte für die Mitglieder der ABBL eine echte technologische Herausforderung dar, da sie ihre Zahlungssysteme grundlegend anpassen mussten, um Überprüfungen in Echtzeit und in großem Umfang zu ermöglichen. Dieses Engagement ging mit erheblichen Investitionen in Infrastruktur, Interoperabilität und Datensicherheit einher und verdeutlicht den Willen des Bankensektors, das Vertrauen in elektronische Zahlungen zu stärken und gleichzeitig eine hohe Ausführungsgeschwindigkeit aufrechtzuerhalten.

Die Überprüfung des Begünstigten in der Praxis

Mit der Einführung der Überprüfung des Begünstigten erhalten die Nutzer bei jeder Überweisung eine Nachricht wie folgt:

  • Match: Die Daten stimmen überein – die Überweisung kann ohne Änderungen bestätigt werden.
  • Close Match: Teilweise Übereinstimmung – es wird ein Namensvorschlag angezeigt.
  • No Match: Die Daten stimmen nicht überein – es wird eine Warnmeldung angezeigt, die zu einer Überprüfung auffordert.
  • Verification not possible: Die Überprüfung konnte beispielsweise aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden – die Überweisung kann bearbeitet werden, jedoch mit Vorsicht.

Bei No Match oder Close Match steht es dem Nutzer frei, die Überweisung zu bestätigen, er übernimmt jedoch die volle Verantwortung im Falle eines Fehlers.

Beachten Sie auch, dass die Überprüfung des Begünstigten nur für die Erstellung neuer Daueraufträge und die Änderung bestehender Daueraufträge gilt. Bestehende Daueraufträge die nicht abgeändert werden sind davon nicht betroffen.

Handeln Sie jetzt schon richtig!

Um die Vorteile der Empfängerüberprüfung voll auszuschöpfen und das Risiko von Fehlschlägen oder Fehlern zu verringern, sollten Unternehmen und Institutionen mehrere Empfehlungen befolgen:

Als Zahler:

  • Verwenden Sie immer den genauen Namen, der auf dem Bankidentitätsnachweis (RIB) des Empfängers angegeben ist. Andernfalls verwenden Sie den Namen, der neben der IBAN auf der Rechnung oder dem Zahlungsauftrag angegeben ist. Fragen Sie im Zweifelsfall den Begünstigten nach dem richtigen Namen, den Sie eingeben müssen. [2]
  • Aktualisieren Sie die Liste der registrierten Begünstigten mit den genauen Bezeichnungen.
  • Wenn Sie Zweifel hinsichtlich eines No Match oder Close Match haben, wenden Sie sich direkt über einen sicheren und bekannten Kanal an den Begünstigten.

Als Zahlungsempfänger:

Geben Sie Ihren Kunden den genauen Namen des Kontos (Firmenname) an, wie er bei Ihrer Bank registriert ist.

Fügen Sie diesen Namen deutlich neben der IBAN auf Rechnungen, Bestellscheinen und anderen offiziellen Dokumenten hinzu.

Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Geschäftsunterlagen, um Unklarheiten zu vermeiden.

Ananda Kautz: „Die Einführung der Begünstigtenüberprüfung basiert auf einem einfachen Prinzip: Die Sicherheit von Zahlungen geht alle etwas an. Als Zahler oder Begünstigter hat jeder eine aktive Rolle zu spielen, um die Integrität der Transaktionen zu gewährleisten und das Vertrauen in elektronische Überweisungen zu stärken.“

Eine spezifische Option für Gewerbetreibende und institutionelle Kunden

Unternehmen und institutionelle Kunden, die mehrere Überweisungen gleichzeitig per Datei vornehmen, können auf Wunsch die Überprüfung des Begünstigten („Opt-out“) für diese Vorgänge deaktivieren. Denn im Falle eines „No Match” oder „Close Match” bei nur einer der Überweisungen sind alle in der Datei enthaltenen Überweisungen betroffen. Dazu müssen sie sich lediglich an ihren Kundenberater bei ihrer Bank oder ihrem Zahlungsdienstleister wenden.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umsetzung der Überprüfung des Zahlungsempfängers stehen die Teams der ABBL-Mitglieder ihren Kunden gerne zur Verfügung.

Die ABBL hat außerdem eine spezielle Seite eingerichtet, auf der Unternehmen und Institutionen weitere Informationen finden.

Pressekontakt:

Paul Wilwertz

+352 46 36 60-322

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FAQ Vérification du bénéficiaire

Communiqué de presse ABBL : Mise en place de la Vérifica3on du Bénéficiaire à par3r du 9 octobre 2025


[1] https://police.public.lu/fr/actualites/2025/04/semaine-14/rapport-ac<vite-2024.html

[2] Die Liste der SEPA-Mitgliedsländer finden Sie hier: h#ps://www.europeanpaymentscouncil.eu/document-library/other/epc-list-sepa-schemecountries.