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Der Luxemburger Kollektivurlaub 2025

Der Luxemburger Kollektivurlaub 2025

Jedes Bauunternehmen, das Arbeiten in Luxemburg durchführt und tarifvertraglich geregelte Tätigkeiten im Rahmen des Tarifvertrags fürs Baugewerbe 3ausübt, muss sich an den sogenannten Kollektivurlaub halten. Dieser Urlaubszwang gilt nicht nur für in Luxemburg ansässige Unternehmen, sondern auch für ausländische Dienstleister, die in Luxemburg tätig sind, seien es Haupt- oder Subunternehmer. Im Sommer sind es 15 Werktage ab dem letzten Freitag im Juli, einschließlich des gesetzlichen Feiertags am 15. August. Und im Winter 10 Werktage, einschließlich der gesetzlichen Feiertage am 25. und 26. Dezember und dem folgenden 1. Januar 


Der Tarifvertrag der Sanitär-, Heizungsinstallateure und Kälteanlagenbauer sieht ebenfalls einen verpflichtenden Kollektivurlaub vor, von dem jedoch die Kälteanlagenbauer ausgenommen sind. Im Sommer wird jedes Jahr ein kollektiver Urlaub von 15 Tagen (implizit: 15 Arbeitstage) gewährt, der am ersten Montag im August beginnt, einschließlich des Feiertags Mariä Himmelfahrt am 15. August.

Tarifvertrag 

Kollektivurlaub - Sommer 2025 

Kollektivurlaub - Winter 2025/26 

Beginn 

Ende 

Beginn 

Ende 

Baugewerbe 

Freitag, den
25. Juli 2025 (inkl.) 

Sonntag, den
17. August 2025 (inkl.) 

Samstag, den
20. Dezember 2025 (inkl.) 

Mittwoch, den 
07. Januar 2026 (inkl.) 

Sanitär-, Heizungsinstallateure 

Ab Montag, den
04. August 2025 (inkl.) 

bis Sonntag, den
24. August 2025 (inkl.) 

Ausnahmen zum Kollektivurlaub 

Mit dem Einverständnis der Personalvertretung oder, falls diese im Betrieb nicht erforderlich ist, mit dem Einverständnis der betroffenen Arbeiter, ist es möglich, bestimmte Ausnahmen zum Kollektivurlaub zu beantragen. Es handelt sich um Arbeiten betreffend: 

  • Instandhaltung an Schulen
  • Instandhaltung von Fabriken während eines Produktionstopps 
  • dringende Arbeiten, die von der „Commission spéciale du Bâtiment“ der Gewebeinspektion (ITM) als solche anerkannt sind 

Der Antrag für eine Sondergenehmigung muss bei der ITM im Prinzip spätestens zwei Monate vor Beginn des vorgesehenen Kollektivurlaubs beim Sekretariat des Bauausschusses beantragt werden4. Gleichzeitig muss eine Kopie des Antrags an die Gewerkschaften LCGB und OGBL gesandt werden. Das Formular zum Antrag einer Sondergenehmigung steht auf der Website der ITM unter itm.lu zur Verfügung. 

Auch Subunternehmer, die während des Kollektivurlaubs Arbeiten in Luxemburg durchführen wollen, müssen diesen Antrag stellen, da sie nicht von einer eventuellen Ausnahmegenehmigung des Hauptunternehmers gedeckt werde.