Die 6. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Errichtung von öffentlicher / privater Ladeinfrastruktur mit einer Mindestladeleistung von 175 kW Euro läuft vom 3. Februar 2025 bis zum 3. Juni 2025.
Förderfähige Investitionen (mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten) sind:
Begünstigte
Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg verfügt.
Bedingungen
Betrag
Die Höhe der Beihilfe wird auf Grundlage der förderfähigen Kosten des Projektes berechnet – die Höchstintensität ist u.a. abhängig davon, ob die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist und darf folgende Prozentsätze nicht überschreiten:
Betriebskosten bzw. Kosten zur Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.
Fristen
Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 3. Februar 2025 bis zum 3. Juni 2025. (Der Projektaufruf hat ein Gesamtbudget von maximal 5 Millionen Euro.)
Die Ladeinfrastruktur muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung der Beihilfe in Betrieb genommen werden. Fristverlängerung bei externen Gründen ggf. möglich.
Verfahren
Wettbewerbliches Vergabeverfahren d.h. die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage der geringsten Höhe der Beihilfe pro Ladekapazität (€/kW), die durch das Projekt neu geschaffen wird. Die Ladekapazität wird wie folgt berücksichtigt:
Bezieht ein Projekt unterschiedliche Zugänglichkeitsniveaus ein, so gilt das niedrigste. Bei Gleichstand von Projekten erhält das Projekt Vorrang, das das höchste Zugänglichkeitsniveau hat.
Zuständige Behörden und nützliche Links