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Elektromobilität - neuer Projektaufruf für die Ausschreibung von privater bzw. öffentlicher Ladeinfrastruktur ≥ 175 kW vom 03. Februar 2025 bis zum 03. Juni 2025

Die 6. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Errichtung von öffentlicher / privater Ladeinfrastruktur mit einer Mindestladeleistung von 175 kW Euro läuft vom 3. Februar 2025 bis zum 3. Juni 2025.


Förderfähige Investitionen (mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten) sind:

  • Ladestation(en);
  • Anschluss an das Netz (eine Speicheranlage ist förderfähig, wenn sie dazu beiträgt, die aufgrund der Ladestationen benötigte Anschlusskapazität zu verringern);
  • gemeinsames intelligentes Lademanagementsystem;
  • Vorrichtungen zur Datenübermittlung;
  • Kontrolle der Ladestationen;
  • Zahlungssystem;
  • Beschilderung des Standorts;
  • verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten

Begünstigte

Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung  in Luxemburg verfügt.

Bedingungen

  • Neue Ladeinfrastruktur ≥ 175 kW, oder Erweiterung bestehender Ladeinfrastruktur möglich
  • Ladeinfrastruktur wird zu 100 % aus erneuerbarem Strom versorgt (Vertrag)
  • Mindestens 5 Jahre Betrieb ab Inbetriebnahme
  • Kein Weiterverkauf oder Vermietung, Ausnahme Leasingverträge, die eine Übernahme am Ende des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer vorsehen
  • Angemessene Preispolitik – vergleichbar und transparent
  • Zugangsbedingungen nicht diskriminierend
  • Diverse Anforderungen an Technik, Verfügbarkeit, Abrechnung, Kommunikation, etc. der Ladeinfrastruktur

Betrag

Die Höhe der Beihilfe wird auf Grundlage der förderfähigen Kosten des Projektes berechnet – die Höchstintensität ist u.a. abhängig davon, ob die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist und darf folgende Prozentsätze nicht überschreiten:

  • Öffentlich zugänglich (ganzjährig 24/7) ⇒ max. 50 %,
  • Öffentlich zugänglich 10h/24h, 5d/7d (ganzjährig) ⇒ max. 40 %,
  • Private Ladeinfrastruktur ⇒ 30 %.

Betriebskosten bzw. Kosten zur Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.

Fristen

Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 3. Februar 2025 bis zum 3. Juni 2025. (Der Projektaufruf hat ein Gesamtbudget von maximal 5 Millionen Euro.) 

Die Ladeinfrastruktur muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung der Beihilfe in Betrieb genommen werden. Fristverlängerung bei externen Gründen ggf. möglich.

Verfahren

Wettbewerbliches Vergabeverfahren d.h. die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage der geringsten Höhe der Beihilfe pro Ladekapazität (€/kW), die durch das Projekt neu geschaffen wird. Die Ladekapazität wird wie folgt berücksichtigt:

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (24/7): 100 %,
  • Öffentlich zugänglich (10h/24h, 5d/7d) ⇒ 80 %,
  • Private Ladeinfrastruktur ⇒ 60 %.

Bezieht ein Projekt unterschiedliche Zugänglichkeitsniveaus ein, so gilt das niedrigste. Bei Gleichstand von Projekten erhält das Projekt Vorrang, das das höchste Zugänglichkeitsniveau hat.

Zuständige Behörden und nützliche Links

 

Kontakt

eHandwierk

(+352) 42 67 67 - 505
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