UPDATE: Im Rahmen der durch die Covid-19-Pandemie verursachte Gesundheitskrise stimmte die Abgeordnetenkammer am 08. Dezember 2020 für die Gewährung einer einmaligen Hilfe in Höhe von 1.500 - 5.000 Euro. Ein Antragsformular wird so bald wie möglich auf myguichet.lu verfügbar sein. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald das Formular verfügbar ist!
Die Einmalprämie für die Förderung der Lehrlingsausbildung im Bereich der beruflichen Bildung ist eine direkte finanzielle Hilfe zur Unterstützung von Ausbildungseinrichtungen (Unternehmen), die in die Ausbildung von Lehrlingen investieren und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit sichern.
Ziel der Maßnahme ist es:
Die Erwachsenenausbildung wird in der gleichen Weise behandelt wie die Erstausbildung.
Höhe der Einmalprämie und Berechnungsmethode
Die einmalige Prämie wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage der folgenden vier Kriterien bestimmt:
(a) in den letzten drei Jahren, für Ausbildungsanbieter, denen das Recht zur Ausbildung mehr als drei Jahre vor dem Datum der Antragstellung gewährt wurde;
(b) in dem Zeitraum zwischen dem Datum der Erlangung des Rechts auf Ausbildung und dem Datum der Antragstellung, für Ausbildungseinrichtungen, die das Recht auf Ausbildung weniger als drei Jahre vor dem Datum der Antragstellung erhalten haben.
Der Gesamtbetrag der Einmalprämie pro abgeschlossenem Lehrvertrag setzt sich aus folgenden Pauschalbeträgen zusammen :
Bedingungen und Anspruchsberechtigung
Die einmalige Prämie kann Ausbildungsorganisationen gewährt werden, die die folgenden Anspruchskriterien erfüllen:
Im Falle einer Übernahme eines früheren Lehrvertrages darf der Lehrling seit dem 24. Juni 2020 nicht Gegenstand von mehr als zwei Übernahmen gewesen sein.
Ausbildungseinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einem Insolvenzverfahren unterliegen, sind nicht förderfähig.
Konditionen zur Erlangung der Prämie
Um die Prämie zu erhalten, muss die Ausbildungseinrichtung bis spätestens 15. Juli 2021 einen schriftlichen Antrag an das MENJE stellen. Dem Antrag müssen die folgenden Belege beigefügt werden:
Der Antrag auf die Einmalprämie kann jedes andere Dokument enthalten, das die antragstellende Ausbildungseinrichtung für nützlich hält, um dem Minister von der Förderungswürdigkeit zu überzeugen.
MENJE-Pressemitteilung (einschließlich 2 Beispiele für die Prämienberechnung)
Der Gesetzesentwurf, der u.a. die detaillierten Anspruchskriterien und die Methode zur Berechnung der durchschnittlichen jährlichen Zahl der Auszubildenden enthält, wird kurzfristig im Parlament deponiert. Der Link sowie die Antragsprozedur werden mitgeteilt, sobald weitere Informationen vorliegen.