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Unterstützung der Lehrlingsausbildung: eine einmalige Prämie für Unternehmen

  • Publié le 09.12.2020

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UPDATE: Im Rahmen der durch die Covid-19-Pandemie verursachte Gesundheitskrise stimmte die Abgeordnetenkammer am 08. Dezember 2020 für die Gewährung einer einmaligen Hilfe in Höhe von 1.500 - 5.000 Euro. Ein Antragsformular wird so bald wie möglich auf myguichet.lu verfügbar sein. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald das Formular verfügbar ist!

 


Die Einmalprämie für die Förderung der Lehrlingsausbildung im Bereich der beruflichen Bildung ist eine direkte finanzielle Hilfe zur Unterstützung von Ausbildungseinrichtungen (Unternehmen), die in die Ausbildung von Lehrlingen investieren und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit sichern.

Ziel der Maßnahme ist es:

  • Ausbildungseinrichtungen bei der Aufrechterhaltung von Lehrverträgen zu unterstützen;
  • Ausbildungsorganisationen zu ermutigen, mehr Lehrstellen anzubieten;
  • die Wiederaufnahme von Lehrverträgen zu fördern, die aufgrund der COVID-19-Krise beendet wurden.

Die Erwachsenenausbildung wird in der gleichen Weise behandelt wie die Erstausbildung.

 

Höhe der Einmalprämie und Berechnungsmethode

Die einmalige Prämie wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage der folgenden vier Kriterien bestimmt:

  1. Anzahl der Lehrverträge, die am 15. Juli 2020 noch bestanden und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in Kraft sind;
  2. Anzahl der neuen Lehrverträge, die ab dem 16. Juli 2020 abgeschlossen wurden;
  3. Anzahl der übernommenen Lehrverträge (nach Beendigung des Lehrvertrages nach dem 24. Juni 2020);
  4. Durchschnittliche jährliche Anzahl der in die Ausbildung aufgenommenen Lehrlinge:

(a) in den letzten drei Jahren, für Ausbildungsanbieter, denen das Recht zur Ausbildung mehr als drei Jahre vor dem Datum der Antragstellung gewährt wurde;

(b) in dem Zeitraum zwischen dem Datum der Erlangung des Rechts auf Ausbildung und dem Datum der Antragstellung, für Ausbildungseinrichtungen, die das Recht auf Ausbildung weniger als drei Jahre vor dem Datum der Antragstellung erhalten haben.

Der Gesamtbetrag der Einmalprämie pro abgeschlossenem Lehrvertrag setzt sich aus folgenden Pauschalbeträgen zusammen :

 

Bedingungen und Anspruchsberechtigung

Die einmalige Prämie kann Ausbildungsorganisationen gewährt werden, die die folgenden Anspruchskriterien erfüllen:

  • Sie sind am Tag der Beantragung der einmaligen Prämie ausbildungsberechtigt.
  • Sie müssen den Abschluss des Lehrvertrages und den Abschluss der Probezeit nachweisen.
  • Sie legen eine Bescheinigung über die Anmeldung des Lehrlings beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) vor.

Im Falle einer Übernahme eines früheren Lehrvertrages darf der Lehrling seit dem 24. Juni 2020 nicht Gegenstand von mehr als zwei Übernahmen gewesen sein.

Ausbildungseinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einem Insolvenzverfahren unterliegen, sind nicht förderfähig.

 

Konditionen zur Erlangung der Prämie

Um die Prämie zu erhalten, muss die Ausbildungseinrichtung bis spätestens 15. Juli 2021 einen schriftlichen Antrag an das MENJE stellen. Dem Antrag müssen die folgenden Belege beigefügt werden:

  • Belege zum Nachweis der Erfüllung der oben genannten Bedingungen;
  • Ehrenwörtliche Erklärung, in der bestätigt wird, dass kein Konkursverfahren läuft;
  • Liste der Lehrlinge, die bis zu drei Jahren vor dem Datum der Antragstellung bei der Ausbildungseinrichtung angemeldet waren, unter Angabe der nationalen Identifikationsnummern;
  • Bankverbindung der antragstellenden Ausbildungseinrichtung.

Der Antrag auf die Einmalprämie kann jedes andere Dokument enthalten, das die antragstellende Ausbildungseinrichtung für nützlich hält, um dem Minister von der Förderungswürdigkeit zu überzeugen.

MENJE-Pressemitteilung (einschließlich 2 Beispiele für die Prämienberechnung)

Der Gesetzesentwurf, der u.a. die detaillierten Anspruchskriterien und die Methode zur Berechnung der durchschnittlichen jährlichen Zahl der Auszubildenden enthält, wird kurzfristig im Parlament deponiert. Der Link sowie die Antragsprozedur werden mitgeteilt, sobald weitere Informationen vorliegen.