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Altfahrzeuge: Bewertung der EU-Vorschriften

  • Publié le 08.08.2019

Die, die es in der Praxis betrifft, sollten mitreden. Ihre Meinung zählt! Die Teilnahme ist bis zum 29. Oktober 2019 möglich.  


Wer sollte weiterlesen 

Kfz-Hersteller, -Händler, -Sammler und -Versicherungsgesellschaften, Demontagebetriebe, Shredderanlagebetreiber, Verwertungs- und Recyclingbetriebe sowie andere Betriebe, die für die Behandlung von Altfahrzeugen sowie deren Komponenten und Wertstoffe zugelassen sind, die breite Öffentlichkeit, Verbraucher, Umweltschutzorganisationen und im Umweltbereich tätige Nichtregierungsorganisationen sind wegen ihres Beitrags unter anderem zu Abfallbewirtschaftung, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft wichtig. 

Um was geht es? 

Jedes Jahr erreichen in Europa mehrere Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge wurde im Jahr 2000 erlassen, um die Auswirkungen von Altfahrzeugen auf die Umwelt zu minimieren und die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Fahrzeugen einbezogenen Wirtschaftsbeteiligten zu verbessern.  

Warum führt die Kommission eine Konsultation durch?  

Laut Richtlinie 2018/849/EU muss die Kommission die Richtlinie bis Ende 2020 bewerten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf ihre Umsetzung, die Möglichkeit, Ziele für die Berichterstattung nach bestimmten Stoffen festzulegen, und das Problem des unbekannten Verbleibs von Altfahrzeugen zu richten. 

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Weitere Informationen  


Haben Sie generelle Fragen
oder konkrete Anregungen zu Themen der EU-Kommission, dann kontaktieren Sie uns. Wir können nicht alles lösen, aber als Mitglied im Enterprise Europe Network den Dialog unterstützen.  

 

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