Zum ersten Januar wurde der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) in Frankreich turnusgemäß angehoben.
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der SMIC 10,03 € (vorher 9,88 EUR ), was bei einer 35-Stunden-Woche einem Monatslohn von 1.521,22 EUR entspricht.
Das muss bei der Entsendung eines Mitarbeiters nach Frankreich berücksichtigt werden!
Mindestlohn bei Auszubildenden
Während der Ausbildung bekommt der Auszubildende ein Ausbildungsgehalt, welches einem bestimmten Prozentsatz (25-78%) des manteltariflich gesicherten SMIC entspricht.
Der aktuelle SMIC liegt bei 1.521,22 € (Stand 1. Januar 2019). Gestaffelt nach Ausbildungsjahren und Alter steigt die Ausbildungsvergütung.
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Alter des Auszubildenden |
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<18 |
>18<21 |
>21 |
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1. Ausbildungsjahr |
25% |
41% |
53% |
2. Ausbildungsjahr |
37% |
49% |
61% |
3. Ausbildungsjahr |
53% |
65% |
78% |
Manche Branchen (wie zum Beispiel das Baugewerbe) haben sich für eine bessere Entlohnung entschieden. Im ersten Ausbildungsjahr bekommt der Auszubildende hier bereits 40 % des französischen Mindestlohns.
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