Durch das neue Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen, das am 13. Dezember 2021 verabschiedet wurde, werden Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen elektronisch, über das europäische Liefernetzwerk Peppol, an Auftraggeber des öffentlichen Sektors zu übermitteln.
Ab heute, dem 18. Mai 2022, wird das Gesetz für große Unternehmen wirksam. Mittelgroße Betriebe haben bis zum 18. Oktober 2022, und kleine Unternehmen bis zum 18. März 2023, um den Verpflichtungen nachzukommen.
Wann gilt ein Unternehmen als kleines, mittleres oder großes Unternehmen?
1) Große Unternehmen (Wirtschaftsbeteiligte)
Wirtschaftsteilnehmer, die zum Bilanzstichtag des Jahres 2019 die zahlenmäßigen Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten:
Bilanzsumme: > 20 Millionen Euro;
Nettoumsatzerlöse: > 40 Millionen Euro;
Anzahl der während des Geschäftsjahres durchschnittlich vollzeitlich beschäftigten Mitarbeiter: > 250
2) Mittlere Unternehmen (Wirtschaftsbeteiligte)
Wirtschaftsteilnehmer, die zum Bilanzstichtag des Jahres 2019 die Zahlengrenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten:
Bilanzsumme: < 20 Millionen Euro;
Nettoumsatzerlöse: < 40 Millionen Euro;
Anzahl der während des Geschäftsjahres durchschnittlich vollzeitlich beschäftigten Mitarbeiter: < 250
3) Kleine Unternehmen (Wirtschaftsbeteiligte)
Wirtschaftsteilnehmer, die zum Bilanzstichtag des Jahres 2019 die Zahlengrenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten:
Bilanzsumme: < 4,4 Millionen Euro;
Nettoumsatzerlöse: < 8,8 Millionen Euro;
Anzahl der während des Geschäftsjahres durchschnittlich vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter: < 50
Wer ist von dieser neuen Regelung betroffen?
Unabhängig von der Branche sind alle Unternehmen betroffen, die im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen Rechnungen an Organisationen des öffentlichen Sektors ausstellen. Öffentliche Aufträge betreffen nicht nur Ausschreibungen, sondern alle Rechnungen, die an eine solche Organisation ausgestellt werden, ohne Untergrenze.
Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten, um konforme elektronische Rechnungen über Peppol zu versenden:
Unternehmen, die nicht über einen eigenen Zugangspunkt zum Peppol-Netzwerk verfügen, können online auf MyGuichet.lu:
Die beiden Alternativlösungen sind über den folgenden Link zugänglich: Émission d'une facture électronique dans le cadre d’un marché public et d’un contrat de concession — Unternehmen — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg
Unter folgendem Link finden Sie eine Liste mit den offiziellen Namen von Organisationen des öffentlichen Sektors sowie deren Peppol-ID-Kennung: https://www.cdm.lu/media/20220517-eFacturation-Liste-OSP.pdf
Weitere Informationen:
Wenn Sie weitere Informationen über die elektronische Rechnungsstellung erhalten möchten, wenden Sie sich an den Service eHandwierk der Chambre des Métiers:
Tel.: 42 67 67 - 305 / 306
E-Mail:
Webseite: www.yde.lu/ehandwierk
Ein ausführliches FAQ zur konformen elektronischen Rechnung finden Sie auf der folgenden Website: Facture électronique (cdm.lu)
Bei technischen oder spezifischeren Fragen zur konformen elektronischen Rechnungsstellung können Sie auch eine E-Mail an das Ministerium für Digitalisierung unter folgender Adresse schicken:
Kontakt: