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Infoblatt - Erste Schritte in Richtung EU-Datenschutz-Grundverordnung

  • Publié le 05.04.2018
Data protection news

Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie bringt Verbrauchern neue Rechte und Unternehmen neue Pflichten. 


Auch Handwerksunternehmen sind von den neuen Regeln betroffen. Denn jedes Unternehmen, welches in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Doch womit sollte man anfangen, wenn man sich auf die DSGVO vorbereiten will?

Hierzu hat die Chambre des Métiers in Zusammenarbeit mit ihrem Enterprise Europe Network ein Infoblatt ausgearbeitet, um Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, erste notwendige Schritte in die Wege zu leiten.

Dieses Infoblatt beantwortet Ihnen u. a. folgende Fragen:

  • Was sind personenbezogene Daten?
  • Welche Unterlagen und Daten dürfen gesammelt werden und wie lange dürfen diese gespeichert werden?
  • Wann muss eine Einwilligung beim Kunden eingeholt werden?
  • Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?
  • Was ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?

Für weitere Informationen:
Erste Schritte in Richtung EU-Datenschutz-Grundverordnung
Premiers pas vers votre conformité au RGPD

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