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Selbsttests im Lebensmittelhandwerk

  • Publié le 10.05.2021

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Im Rahmen des Kampfes gegen die COVID-19-Pandemie und der Ausweitung der Öffnung des Lebensmittelhandwerks stellen Regierung und die Chambre des Métiers gemeinsam den Betreibern von Betrieben des Lebensmittelhandwerks ein erstes kostenloses Kit COVID-19-Antigen-Selbsttests zur Verfügung.


In Einklang mit der Strategie der Regierung zur Bekämpfung des Virus und gemäß dem Vorschlag für die künftige Version des „COVID-Gesetzes“, das am 16. Mai (unter Vorbehalt der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer)  in Kraft tritt, müssen Kunden, die in Innenräumen konsumieren möchten, einen negativen Test vorweisen, in Form eines negativen PCR-Tests, der weniger als 72 Stunden alt ist, eines negativen Antigen-Schnelltests (diese Prüfung muss von einer befugten Person durchgeführt werden), der weniger als 24 Stunden alt ist, oder eines vor Ort durchgeführten negativen Selbstdiagnosetests („Selbsttest“).

Diese Vorgehensweise gewährleistet die Gesundheitssicherheit von Kunden und Mitarbeitern in der Branche, gibt einen repräsentativen Überblick über potenzielle Infektionsquellen in der Branche und trägt dazu bei Situationen zu vermeiden, die zu einer Virusübertragung führen könnten.

Die angebotenen Selbsttests sind nicht invasiv, praktisch und einfach zu bedienen.

Vorgehensweise :

  • Jedem Unternehmen im Lebensmittelhandwerk wird ein erster Satz von Antigen-Selbsttests zugewiesen.
  • Anschließend werden Unternehmen gebeten, Antigen-Selbsttests selbst durchzuführen. Eine Liste mit den empfohlenen Antigen-Selbsttests finden Sie auf der Website
  • Die Antigen-Selbsttests werden jeweils an ein einziges Unternehmen verteilt (oder an jede einzelne juristische Person im Falle einer Unternehmensgruppe).
  • Das Testergebnis wird nach ca. 15 Minuten Wartezeit angezeigt. Die Gäste werden daher gebeten, während dieser Zeit mit einer Maske im Gebäude zu warten.
  • Wenn das Ergebnis des Kunden positiv ist, wird er gebeten, die Räumlichkeiten zu verlassen, sich selbst zu isolieren, seine engen Kontakte zu informieren und sein Ergebnis auf www.covidtracing.public.lu  zu melden.

Diese Vorgehensweise gewährleistet eine gezielte Überwachung des Coronavirus im Lebensmittelhandwerk.

Wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, den Abschnitt "Selbstdiagnosetest" in unserer #BoostHandwierk FAQ zu lesen.

Sie können sich auch an die COVID-19-Hotline der Chambre des Métiers wenden  (Tel.: 42 67 67 - 550, E-Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.).