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Umänderung der Gesetzgebung für staatliche Unterstützung der KMUs: kommen Sie jetzt noch in den Genuss der aktuellen Gesetzgebung

  • Publié le 18.06.2018
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Die Chambre des Métiers möchte Sie darauf hinweisen, dass momentan eine Umänderung am Gesetz für die staatliche Beihilfe der kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“) stattfindet.

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Über die Umänderung des Gesetzestextes vom 30. Juni 2004 (Projet de loi relatif à un régime d'aides en faveur des petites et moyennes entreprises), wird voraussichtlich Ende Juli in der Abgeordnetenkammer abgestimmt. Das neue Gesetz zur Regelung der Beihilfen für KMUs wird also voraussichtlich in den ersten Augustwochen in Kraft treten, dies ohne Übergangsphase.

Die Chambre des Métiers weist Sie darauf hin, dass der neue Gesetzestext eine grundlegende Änderung mit sich bringt: das Kriterium der  Anreizwirkung. Dies bedeutet, dass alle Anträge auf Beihilfe, die nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen, den zu unterstützenden Arbeiten oder Investitionen vorausgehen müssen. Es wird dementsprechend nicht mehr möglich sein z.B. Maschinen zu ersetzen oder Arbeiten sowie Investitionen vorzunehmen und anschließend einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einzureichen. Jeder Antrag auf Staatshilfe muss vor Arbeitsbeginn oder vor Tätigung der Investition eingereicht werden, ansonsten dieser automatisch vom Ministerium abgelehnt werden wird.

Angesichts der Umänderung des Gesetzestextes rät die Chambre des Métiers Ihnen alle Anträge betreffend während der letzten 2 Jahren durchgeführten oder begonnenen Arbeiten oder Investitionen bis zum 15. Juli im Ministerium einzureichen.

Das Formular zum Antrag einer Bezuschussung durch das Wirtschaftsministerium ist unter www.guichet.lu abrufbar (Unter „Unternehmensportal“ – Rubrik „Finanzierung und Beihilfen“ – „Beihilfen - Handwerk/Handel“ – Button „Investitionsbeihilfe für KMU aus Handwerk und Handel“).

Unsere Abteilung „Contact Entreprise“ steht Ihnen gerne für zusätzliche Informationen zur Verfügung.