Europäische KMU nannten der EU-Kommission folgende TOP 10 Bereiche, in denen EU-Recht besonders großen Aufwand verursacht: Mehrwertsteuer, direkte Steuer, Zollkontrollen und -formalitäten, Abfall, Kennzeichnungspflichten, Nachweis der Konformität bei fehlender harmonisierter Norm, Chemische Stoffe, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Informationsverpflichtungen und Anwendung von Normen.
Zu erfolgreich überarbeiteten EU-Rechtsakten hingegen haben sich nur wenige Betriebe geäußert. Ein Großteil gab an, über diese Prozesse nicht ausreichend informiert zu sein.
Ein hier viel genanntes Beispiel ist allerdings die überarbeitete Rechnungslegungrichtlinie und die Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr.
Die Beteiligung der Luxemburger Betriebe war vergleichsweise groß. Mehr Antworten bekam die Kommission lediglich aus Deutschland, Belgien und Italien.
Über 90% der antwortenden KMU aus Luxemburg sind aus dem Handwerk.
Die Kommission hat für Herbst 2013 konkrete Vorschläge für die Rücknahme nutz- oder sinnlos gewordener Regelungen angekündigt, wobei sie besonderes Augenmerk auf das „Think Small First“-Prinzip legen will.