Der Übergang zur Elektromobilität stellt heute eine strategische Herausforderung für luxemburgische Unternehmen dar. Um diesen Wandel zu unterstützen, hat der Staat verschiedene Beihilfen und Projektaufrufe ins Leben gerufen, die den Ausbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge vorantreiben sollen. Dieser Artikel bietet eine klare Übersicht über die aktuellen Ausschreibungen und stellt die spezifische Beihilfe für KMU, die bis zum 30. September 2026 gültig ist, detailliert dar.
Neben Beihilfen, die auf einfache Antragstellung hin gewährt werden, sieht Luxemburg im Rahmen von Projektaufrufen auch Förderungen für Ladeinfrastrukturen größeren Umfangs vor.
Im Zuge der Änderung des Gesetzes vom 26. Juli 2022 über das Beihilferegime zugunsten von Unternehmen, die in Infrastrukturen für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen investieren, wurden zwei neue Projektaufrufe gestartet. Diese Beihilfen werden nach einem wettbewerblichen Auswahlverfahren vergeben und betreffen öffentlich zugängliche oder private Infrastrukturen mit einer minimalen Gesamtladeleistung von 175 kW.
Die Ladeinfrastrukturen der beiden Ausschreibungen müssen unter anderem insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
Bei beiden Ausschreibungen erfolgt die Projektauswahl auf Grundlage des niedrigsten Beihilfebetrags pro neu geschaffener Ladeleistung im Rahmen des verfügbaren Budgets. Die Leistungsverzeichnisse und die detaillierten Förderbedingungen sind auf Guichet.lu verfügbar. Die Anträge müssen über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Antrag muss zwingend vor der Unterzeichnung eines Angebots oder dem Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Unterstützung bieten dabei Luxinnovation und die Klima-Agence. Nach Bewilligung der Beihilfe muss die Ladeinfrastruktur innerhalb von maximal 18 Monaten in Betrieb genommen werden.Diese Projektaufrufe richten sich an alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sofern sie die allgemeinen Bedingungen für Beihilfen zugunsten von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge erfüllen.
Zusätzlich zu den Projektaufrufen bietet Luxemburg eine spezifische Förderregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Mit dieser Maßnahme sollen KMU dazu ermutigt werden, Elektromobilität in ihre täglichen Aktivitäten zu integrieren.
Antragsberechtigte Unternehmen
Förderfähig sind:
Jedes Unternehmen kann pro Jahr und pro Projekt nur einen Antrag stellen, spätestens bis zum 30. September 2026.
Förderfähige Projekte und Infrastrukturen
Die Beihilfe betrifft den Ausbau privater Ladeinfrastrukturen zur Eigennutzung durch das Unternehmen. Diese Infrastrukturen müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
Befinden sich die Infrastrukturen auf Grundstücken des Staates oder der Gemeinden, muss die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen durch Stromabnahmeverträge mit anerkannten Erzeugern sichergestellt werden.
Fördergegenstand: Ladestationen, Netzanschluss, Lademanagement, Bau- und Anschlussarbeiten, … - Neubau oder Erweiterung.Höhe und Intensität der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe wird auf Basis der förderfähigen Projektkosten berechnet. Es gelten dabei folgende Höchstgrenzen:
Der Gesamtbetrag der Beihilfe ist auf 100.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Beihilfe eine Anreizwirkung haben muss: Der Antrag muss zwingend vor der Unterzeichnung eines Angebots oder dem Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Verfahren und Unterstützung
Die Förderanträge müssen ausschließlich online über MyGuichet.lu eingereicht werden. Unternehmen können bei der Projektvorbereitung und der Prüfung der Förderfähigkeit technische und administrative Unterstützung durch Luxinnovation und die Klima-Agence in Anspruch nehmen.
Nach Bewilligung der Beihilfe muss die Ladeinfrastruktur innerhalb von maximal 18 Monaten in Betrieb genommen werden.
Weitere Informationen unter: CDM - Aide
Mit wettbewerbsorientierten Projektaufrufen und gezielten Direktbeihilfen für KMU bietet der luxemburgische Rahmen derzeit attraktive finanzielle Möglichkeiten, um den Ausbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge zu beschleunigen. Die spezifische KMU-Beihilfe, die bis zum 30. September 2026 gültig ist und mit individueller Beratung kombiniert werden kann, stellt einen konkreten Hebel zur Unterstützung der Energiewende und der Transformation des Fuhrparks insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dar und stärkt somit gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Den betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig zu planen, die Antragsunterlagen sorgfältig vorzubereiten und sich begleiten zu lassen, um ihre Chancen auf den Erhalt dieser öffentlichen Fördermittel zu maximieren.
Das Wirtschaftsministerium wird diese neuen Förderinstrumente und deren Vorteile für die Unternehmen des Landes im Rahmen eines Informationswebinars mit Unterstützung von Luxinnovation und der Klima-Agence ausführlich dem 10. Februar, von 10:00 bis 12:00 Uhr in französischer Sprache vorstellen.