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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Überblick über aktuelle Beihilfen und Ausschreibungen

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Überblick über aktuelle Beihilfen und Ausschreibungen

Der Übergang zur Elektromobilität stellt heute eine strategische Herausforderung für luxemburgische Unternehmen dar. Um diesen Wandel zu unterstützen, hat der Staat verschiedene Beihilfen und Projektaufrufe ins Leben gerufen, die den Ausbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge vorantreiben sollen. Dieser Artikel bietet eine klare Übersicht über die aktuellen Ausschreibungen und stellt die spezifische Beihilfe für KMU, die bis zum 30. September 2026 gültig ist, detailliert dar. 


1. Aktuelle Ausschreibungen für Ladeinfrastrukturen 

Neben Beihilfen, die auf einfache Antragstellung hin gewährt werden, sieht Luxemburg im Rahmen von Projektaufrufen auch Förderungen für Ladeinfrastrukturen größeren Umfangs vor. 

Im Zuge der Änderung des Gesetzes vom 26. Juli 2022 über das Beihilferegime zugunsten von Unternehmen, die in Infrastrukturen für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen investieren, wurden zwei neue Projektaufrufe gestartet. Diese Beihilfen werden nach einem wettbewerblichen Auswahlverfahren vergeben und betreffen öffentlich zugängliche oder private Infrastrukturen mit einer minimalen Gesamtladeleistung von 175 kW

  • Maximales Budget: 5 Millionen Euro
  • Einreichungsfrist: vom 15. Januar bis zum 31. März 2026 (12:00 Uhr)
  • Gegenstand: Ladestationen, Netzanschluss, Speicher, Lademanagement, Bau- und Anschluβarbeiten,… - Neubau oder Erweiterung
  • Beihilfeintensität: bis zu 70 % der Investitionskosten (abhängig von der Zugänglichkeit öffentlich/privat)
  • Antragsberechtigte Unternehmen: Unternehmen aller Größen, öffentliche oder private Projekte, die den technischen Kriterien entsprechen
  • Weitere Informationen unter: CDM - Aide 

 

  • Maximales Budget: 7 Millionen Euro
  • Einreichungsfrist: vom 15. Januar bis zum 15. Juni 2026 (12:00 Uhr)
  • Gegenstand: Ladestationen, Netzanschluss, Speicher, Lademanagement, Bau- und Anschlussarbeiten, … - Neubau oder Erweiterung
  • Beihilfeintensität: bis zu 50 % der Investitionskosten (abhängig von der Zugänglichkeit öffentlich/privat)
  • Weitere Informationen unter: CDM - Aide 

Die Ladeinfrastrukturen der beiden Ausschreibungen müssen unter anderem insbesondere folgende Kriterien erfüllen: 

  • zu 100 % mit erneuerbarem Strom versorgt werden;
  • mindestens fünf Jahre nach Inbetriebnahme genutzt werden;
  • nicht für Weiterverkauf oder Vermietung bestimmt sein (ausgenommen Leasing mit späterem Erwerb). 

Bei beiden Ausschreibungen erfolgt die Projektauswahl auf Grundlage des niedrigsten Beihilfebetrags pro neu geschaffener Ladeleistung im Rahmen des verfügbaren Budgets. Die Leistungsverzeichnisse und die detaillierten Förderbedingungen sind auf Guichet.lu verfügbar. Die Anträge müssen über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Antrag muss zwingend vor der Unterzeichnung eines Angebots oder dem Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Unterstützung bieten dabei Luxinnovation und die Klima-Agence. Nach Bewilligung der Beihilfe muss die Ladeinfrastruktur innerhalb von maximal 18 Monaten in Betrieb genommen werden.Diese Projektaufrufe richten sich an alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sofern sie die allgemeinen Bedingungen für Beihilfen zugunsten von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge erfüllen. 

2. Beihilfe für Ladeinfrastrukturen von KMU 

Zusätzlich zu den Projektaufrufen bietet Luxemburg eine spezifische Förderregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Mit dieser Maßnahme sollen KMU dazu ermutigt werden, Elektromobilität in ihre täglichen Aktivitäten zu integrieren. 

Antragsberechtigte Unternehmen 

Förderfähig sind: 

  • regelmäßig in Luxemburg niedergelassene KMU;
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. 

Jedes Unternehmen kann pro Jahr und pro Projekt nur einen Antrag stellen, spätestens bis zum 30. September 2026

Förderfähige Projekte und Infrastrukturen 

Die Beihilfe betrifft den Ausbau privater Ladeinfrastrukturen zur Eigennutzung durch das Unternehmen. Diese Infrastrukturen müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllen: 

  • zu 100 % mit erneuerbarem Strom versorgt werden;
  • mindestens fünf Jahre nach Inbetriebnahme genutzt werden;
  • nicht für Weiterverkauf oder Vermietung bestimmt sein (ausgenommen Leasing mit späterem Erwerb). 

Befinden sich die Infrastrukturen auf Grundstücken des Staates oder der Gemeinden, muss die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen durch Stromabnahmeverträge mit anerkannten Erzeugern sichergestellt werden. 

Fördergegenstand: Ladestationen, Netzanschluss, Lademanagement, Bau- und Anschlussarbeiten, … - Neubau oder Erweiterung.Höhe und Intensität der Beihilfe 

Die Höhe der Beihilfe wird auf Basis der förderfähigen Projektkosten berechnet. Es gelten dabei folgende Höchstgrenzen: 

  • 50 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen;
  • 40 % der förderfähigen Kosten für mittlere Unternehmen. 

Der Gesamtbetrag der Beihilfe ist auf 100.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. 

Es ist wichtig zu betonen, dass die Beihilfe eine Anreizwirkung haben muss: Der Antrag muss zwingend vor der Unterzeichnung eines Angebots oder dem Beginn der Arbeiten eingereicht werden. 

Verfahren und Unterstützung 

Die Förderanträge müssen ausschließlich online über MyGuichet.lu eingereicht werden. Unternehmen können bei der Projektvorbereitung und der Prüfung der Förderfähigkeit technische und administrative Unterstützung durch Luxinnovation und die Klima-Agence in Anspruch nehmen. 

Nach Bewilligung der Beihilfe muss die Ladeinfrastruktur innerhalb von maximal 18 Monaten in Betrieb genommen werden. 

Weitere Informationen unter: CDM - Aide 

 

Fazit: 

Mit wettbewerbsorientierten Projektaufrufen und gezielten Direktbeihilfen für KMU bietet der luxemburgische Rahmen derzeit attraktive finanzielle Möglichkeiten, um den Ausbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge zu beschleunigen. Die spezifische KMU-Beihilfe, die bis zum 30. September 2026 gültig ist und mit individueller Beratung kombiniert werden kann, stellt einen konkreten Hebel zur Unterstützung der Energiewende und der Transformation des Fuhrparks insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dar und stärkt somit gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit. 

Den betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig zu planen, die Antragsunterlagen sorgfältig vorzubereiten und sich begleiten zu lassen, um ihre Chancen auf den Erhalt dieser öffentlichen Fördermittel zu maximieren. 

Webinar 

Das Wirtschaftsministerium wird diese neuen Förderinstrumente und deren Vorteile für die Unternehmen des Landes im Rahmen eines Informationswebinars mit Unterstützung von Luxinnovation und der Klima-Agence ausführlich dem 10. Februar, von 10:00 bis 12:00 Uhr in französischer Sprache vorstellen. 

Kontakt

eHandwierk

(+352) 42 67 67 - 505
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