Seit dem 28. Juni 2025 wird das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act - EAA) in Luxemburg vollständig umgesetzt. Die Grundlage bildet das Gesetz vom 8. März 2023, geändert am 29. August 2023, das die EU-Vorgaben an nationale Gegebenheiten anpasst.
Alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme über 2 Millionen Euro, sind verpflichtet sich dem Gesetz anzupassen.
Für Handwerksbetriebe gelten die Anpassungen vor allem für die Internetseiten und den Onlinehandel. Für die digitale Barrierefreiheit gibt es einige unterstützende Technologien für verschiedene Beeinträchtigungen. Sehbehinderte verwenden einen Screenreader, welcher die Internetseite vorliest, oder verwenden eine Kontrasterhöhung oder einen Zoom, um auf Ihrer Webseite zu navigieren. Hörgeschädigte und Gehörlose benötigen Untertitel für Videos und Textversionen von Audiodateien.
Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von wesentlichen Produkten und digitalen Diensten, darunter:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienste:
Zur Unterstützung der Unternehmen steht ein praktisches Informationsblatt zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen auf dem nationalen Portal zur Verfügung. Es enthält konkrete Hinweise, Beispiele und nützliche Ressourcen zur Umsetzung der Anforderungen.