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Vorübergehende Änderung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg

  • Publié le 02.01.2023

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Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geltende Sätze:


Der normale Mehrwertsteuersatz wird von 17% auf 16% gesenkt, der mittlere Satz von 14% auf 13% und der ermäßigte Satz von 8% auf 7%. Der superreduzierte Satz von 3%, der auf wesentliche Produkte oder im Rahmen der Mehrwertsteuer für den Wohnungsbau anwendbar ist, ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Um zu wissen, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, muss zwischen zwei Fällen unterschieden werden: Entweder löst der Steuertatbestand die Fälligkeit der Steuer aus oder er weicht vom Zeitpunkt des Steuertatbestands ab, z. B. wenn eine Anzahlung gefordert wird oder wenn eine Rechnung zu einem anderen Zeitpunkt als dem der Lieferung/Dienstleistung ausgestellt wird.

Die Ausstellung einer Gutschrift folgt noch einer anderen Logik.

Dann muss auch unterschieden werden, ob die Transaktion zwischen zwei Unternehmen (B2B) oder zwischen einem Gewerbetreibenden und einem privaten Verbraucher (B2C) stattfindet.

Weitere Informationen und einige Beispiele finden Sie im folgenden Dokument.

Darüber hinaus hat die Administration de l’enregistrement et des domaines ein Rundschreiben veröffentlicht, um Unternehmen zu informieren (nur in französischer Sprache verfügbar):

Circulaire N° 812 du 6 décembre 2022 - Publications - Portail de la fiscalité indirecte - Luxembourg

Preisauszeichnung nach der Änderung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg am 1. Januar 2023

Die Regierung und die Chambre des Métiers rufen die Unternehmen dazu auf, diese Senkung der Mehrwertsteuer auf die Preise von Produkten und Dienstleistungen umzulegen, damit sie ihre inflationsdämpfende Wirkung voll entfalten kann.

Die beste Methode, um die Verbraucher zu informieren, besteht darin, die Preisauszeichnung aller betroffenen Produkte anzupassen. Dies könnte jedoch schwierig oder gar unmöglich sein, wenn zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 1. Januar 2023 Tausende von Artikelnummern aktualisiert werden müssen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Preisauszeichnungen oder Etiketten der Produkte aufgrund der Änderung der Mehrwertsteuersätze zu aktualisieren, haben Sie das Recht, die Etiketten mit den Preisen, die den alten Mehrwertsteuersatz enthalten, zu belassen und bei der Transaktion an der Kasse die neuen ermäßigten Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Aus Sicht des Verbrauchers ist der Unterschied nur auf dem Kassenbon oder der Rechnung zu erkennen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, die Kunden in Ihrem Geschäft darüber zu informieren, dass die angezeigten Preise die alten Mehrwertsteuersätze enthalten und die neuen Sätze auf der Rechnung sichtbar sein werden. Dies kann mithilfe eines erklärenden Posters geschehen.

Im Laufe der Zeit können Sie dann bei neuen Produkten die angezeigten Preise inklusive Mehrwertsteuer anpassen und gleichzeitig die Kunden darüber informieren, dass diese Preise mit dem neuen Mehrwertsteuersatz berechnet werden. Zu diesem Zweck können Sie sie z. B. mit einem Punkt oder Farbcode markieren und erklären, dass diese neuen Preise (inkl. Steuern) bereits die neuen Mehrwertsteuersätze enthalten.

Wichtiger Hinweis zur Preisanzeige:

Die angezeigten Preise können höher sein als der Rechnungspreis. Die angezeigten Preise dürfen jedoch unter keinen Umständen niedriger sein als der Rechnungs- oder Inkassopreis.

Mehrwertsteuer auf Wohnungsneubau und/oder -renovierung (TVA Logement)

Bei Bau- und Renovierungsarbeiten, die im Rahmen der sogenannten "TVA Logement“, also der Mehrwertsteuer für den Wohnungsbau durchgeführt werden, ist der Steuervorteil, der der Differenz entspricht, die sich aus der Anwendung des stark page 5 de 5 ermäßigten Satzes anstelle des normalerweise auf die Bau- und/oder Renovierungsarbeiten angewandten Satzes ergibt, auf 50.000 Euro begrenzt.

Auch wenn die Senkung des Normalsatzes von 17% auf 16% keinen Einfluss auf diese Obergrenze hat, wird der Betrag der Arbeiten, für die der superreduzierte Satz gilt, nach oben angepasst. Da die Differenz zwischen dem Normalsatz und dem stark reduzierten Satz nur noch 13% (16%-3%) beträgt, würde sich der Betrag auf 384.615,40 (50.000/0,13) statt 357.142,90 belaufen.