Im Großen und Ganzen ähneln diese Ausschreibungen denen von 2025, wobei nach der Auswertung der Ergebnisse von 2025 einige Anpassungen vorgenommen wurden. Neu bei diesen beiden Ausschreibungen ist, dass bei der Rangfolge und der Vergabe die Speichersysteme berücksichtigt werden, die die Bieter in ihre Projekte integrieren wollen. Diese Berücksichtigung erfolgt durch eine positive Gewichtung bei der Ermittlung der Rangfolge.
Die Ausschreibung für Agrivoltaik-Solarkraftwerke betrifft eine zu vergebende Leistung von 75 MW.
Ziel ist es, dass diese „Agri-PV“-Anlagen einen dreifachen Nutzen in Bezug auf die landwirtschaftliche Produktion, die Erzeugung erneuerbarer Energie und den Erhalt der Artenvielfalt gewährleisten. Diese Ausschreibung wird in enger Zusammenarbeit mit den Ministerien für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau sowie für Umwelt, Klima und Biodiversität organisiert.
Die ausgewählten Bieter erhalten einen Marktprämienvertrag für die Einspeisung des erzeugten Stroms über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren.
Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 15. Januar 2027.
Die Ausschreibung für versiegelte Flächen (insbesondere Dächer und Fassaden von Gebäuden sowie Parkplatzüberdachungen) betrifft eine zu vergebende Leistung von 35 MW.
Die ausgewählten Bieter erhalten einen Marktprämienvertrag für die Einspeisung des erzeugten Stroms über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren.
Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. Oktober 2026.
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