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Recht auf digitale Auszeit

Recht auf digitale Auszeit

Die Digitalisierung hat den Alltag der luxemburgischen Handwerksbetriebe tiefgreifend verändert. Dienst-Smartphones, E-Mails, Messaging-Apps, Kollaborationsplattformen und Telearbeit ermöglichen es heute, reaktionsschneller und effizienter zu arbeiten.


Allerdings birgt diese ständige Erreichbarkeit auch Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter, die Arbeitsorganisation und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat Luxemburg mit dem Gesetz vom 28. Juni 2023 einen rechtlichen Rahmen für das Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt. Seit Juli 2026 wird diese Regelung durchdas Inkrafttreten von Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen verstärkt. Handwerkliche KMU sind davon in vollem Umfang betroffen, unabhängig von ihrer Größe, sobald ihre Beschäftigten digitale Werkzeuge für berufliche Zwecke nutzen.

Ein zunehmend wichtiges Thema für Handwerksbetriebe

In einem Handwerksbetrieb ist das Mobiltelefon zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel geworden. Der Austausch mit Kunden, Lieferanten, Teams auf der Baustelle oder Partnern findet oft außerhalb der normalen Arbeitszeiten statt. Viele Führungskräfte beantworten ihre E-Mails am Abend, während manche Mitarbeiter ihre geschäftlichen Nachrichten auch im Urlaub oder an ihren freien Tagen abrufen.

Diese ständige Vernetzung kann nach und nach zu einer Kultur der permanenten Erreichbarkeit führen. Laut den von IMS Luxembourg im Rahmen des Projekts „Disconnect360“ vorgestellten Untersuchungen trägt die Zunahme digitaler Anfragen zu Informationsüberlastung, Stress, mentaler Belastung und einer verminderten Erholungsfähigkeit bei.

Für handwerkliche KMU, deren Personalressourcen oft begrenzt sind und in denen die Verantwortlichkeiten auf eine kleine Anzahl von Mitarbeitern verteilt sind, ist es manchmal schwierig, klare Grenzen zu setzen. Dennoch wird die Wahrung von Ruhezeiten zu einem wesentlichen Faktor, um die Motivation aufrechtzuerhalten, psychosoziale Risiken zu verringern und die Unternehmensleistung nachhaltig zu verbessern.

Was die luxemburgische Gesetzgebung vorsieht

Das luxemburgische Gesetz erkennt das Recht der Arbeitnehmer an, außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht kontaktiert zu werden oder auf berufliche Anfragen reagieren zu müssen. Es zielt darauf ab, die Einhaltung der Ruhezeiten zu gewährleisten und den negativen Auswirkungen der Hyperkonnektivität vorzubeugen.

Konkret müssen Arbeitgeber eine spezifische Regelung einführen, die Folgendes festlegt:

  • die praktischen Modalitäten der Abschaltung;
  • die technischen Maßnahmen zur Begrenzung von Kontaktaufnahmen außerhalb der Arbeitszeit;
  • Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen;
  • etwaige Ausgleichsmaßnahmen, wenn außergewöhnliche Ausnahmen erforderlich sind.

Die Modalitäten können durch einen Tarifvertrag, durch eine Vereinbarung mit der Personalvertretung oder in bestimmten Situationen durch einen Beschluss des Arbeitgebers nach Anhörung der Personalvertreter festgelegt werden.

Juli 2026: Eine neue Etappe mit Sanktionen

Obwohl das Gesetz bereits im Juli 2023 in Kraft getreten ist, hatte der Gesetzgeber eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen, um den Unternehmen die Anpassung zu ermöglichen. Diese Frist ist nun abgelaufen.

Seit Juli 2026 kann die Arbeits- und Bergbauaufsicht (ITM) Unternehmen kontrollieren und diejenigen sanktionieren, die kein konformes System eingerichtet haben. Die Bußgelder können zwischen 251 Euro und 25.000 Euro variieren, wobei die Beträge bei Wiederholungstaten erhöht werden können.

Für handwerkliche KMU geht es nicht nur darum, eine Sanktion zu vermeiden. Es geht vor allem darum, nachzuweisen, dass sich das Unternehmen mit seinen digitalen Praktiken auseinandergesetzt und Maßnahmen ergriffen hat, die auf seine Tätigkeit zugeschnitten sind.

Warum diese Regelung auch kleine Betriebe betrifft

Manche Handwerksbetriebe glauben vielleicht, dass das Recht auf Nichterreichbarkeit in erster Linie große Dienstleistungsunternehmen oder Organisationen betrifft, in denen Telearbeit weit verbreitet ist. Tatsächlich gilt das Gesetz jedoch für alle Unternehmen, deren Beschäftigte berufliche digitale Tools nutzen.

Ein Handwerker, der Anweisungen über WhatsApp verschickt, ein Bauleiter, der seine Teams regelmäßig am Abend kontaktiert, oder ein Geschäftsführer, der sofortige Antworten auf seine Nachrichten erwartet, kann ungewollt einen Druck zur ständigen Erreichbarkeit erzeugen.

Kleine Unternehmen weisen sogar gewisse Besonderheiten auf:

  • enge Nähe zwischen Führungskräften und Mitarbeitern;
  • hohe Reaktionsfähigkeit auf Kundenanfragen;
  • flexible, aber manchmal wenig formalisierte Organisation;
  • häufige Nutzung von Instant-Messaging-Diensten.

Diese Merkmale machen die Einführung klarer Regeln umso wichtiger.

Wie lässt sich das Recht auf digitale Auszeit in einem handwerklichen KMU umsetzen?

Die gute Nachricht ist, dass es kein einheitliches Modell gibt. Das Gesetz lässt den Unternehmen die Möglichkeit, die Maßnahmen an ihre betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.

Zu den bewährten Praktiken, die von Experten und Organisationen empfohlen werden, die am Projekt Disconnect360 teilgenommen haben, gehören:

Festlegung von Zeiten, in denen keine Kontaktaufnahmeerfolgt
Das Unternehmen kann
Zeitenfestlegen, in denen keine Antwort erwartet wird, beispielsweise zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr, an Wochenenden oder während des Urlaubs.

Regelungen für Notfälle festlegen
Nicht alle Anfragen weisen denselben Dringlichkeitsgrad auf. Ein einfaches Verfahren kann dabei helfen, wirklich außergewöhnliche Situationen zu identifizieren, die ein Eingreifen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erfordern.

Sensibilisierung von Führungskräften und Leitern
Führungskräfte geben oft den Ton an. Eine spätabends versendete E-Mail kann als stillschweigende Erwartung einer sofortigen Antwort wahrgenommen werden. Die Sensibilisierung der Führungskräfte ist daher ein wichtiger Hebel.

Nutzung der Funktionen digitaler Tools
Zahlreiche Anwendungen ermöglichen es heute, den Versand von Nachrichten zeitversetzt zu planen, Benachrichtigungen zu deaktivieren oder Verfügbarkeitszeiträume festzulegen. Diese technischen Maßnahmen tragen wirksam zur Wahrung des Rechts auf digitale Auszeit bei.

Eine interne Richtlinie festlegen
Selbst in einem kleinen Unternehmen ermöglicht eine einfache und klare Richtlinie, für alle geltende Regeln festzulegen und ein gemeinsames Verständnis für bewährte digitale Praktiken sicherzustellen.

Ein Hebel für nachhaltige Leistung

Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus stellt das Recht auf digitale Auszeit eine echte Chance für luxemburgische Handwerksbetriebe dar.

Mitarbeiter, deren Ruhezeiten respektiert werden, sind in der Regel konzentrierter, engagierter und weniger anfällig für Burnout. Ein besserer Umgang mit digitalen Anforderungen trägt zudem dazu bei, Unterbrechungen zu reduzieren, die Arbeitsqualität zu verbessern und eine bessere kollektive Organisation zu fördern.

Vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels und eines verschärften Wettbewerbs um Talente stärken Unternehmen, die Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben legen, zudem ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Durch die Einführung einfacher, auf ihre Tätigkeit zugeschnittener und klar kommunizierter Regeln können Handwerksbetriebe nicht nur die gesetzlichen Vorschriften einhalten, sondern auch ihre Effizienz, ihre Attraktivität und die Arbeitsqualität ihrer Mitarbeiter verbessern. Das Recht auf Nichterreichbarkeit wird so zu einem konkreten Instrument im Dienste einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Leistungsfähigkeit.

Weitere Informationen:

· 2026_Disconnect_FR.pdf