Im Rahmen der luxemburgischen Energiewendestrategie hat das Wirtschaftsministerium eine sechste Ausschreibung für Investitionsbeihilfen zur Errichtung und zum Betrieb von Solarstromanlagen gestartet.
Ziel ist es, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch leistungsfähige Photovoltaikanlagen zu stärken, insbesondere auf Gebäudedächern, an Fassaden, auf Parkplatzüberdachungen und auf bestimmten Grundstücken in Gewerbegebieten. Projekte, die Energiespeichersysteme integrieren, werden ebenfalls gefördert.
Die Förderung wird nach dem Prinzip eines Wettbewerbs zwischen den Bewerberprojekten vergeben.
6. Ausschreibung – Investitionsbeihilfen
Die ausgewählten Projekte können eine Teilfinanzierung der Kosten für die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen in Luxemburg erhalten.
Die Ausschreibung steht Projekten offen:
· mit einer Leistung von mehr als 30 kWp und bis zu 3 MWp für Dachanlagen, auf Grundstücken in Gewerbegebieten oder in Form von Überdachungen;
· mit einer Leistung von mehr als 30 kWp und bis zu 2 MWp für innovative Projekte;
· mit oder ohne Energiespeichersystem;
· die innovative Technologien wie leichte Photovoltaikmodule auf Dächern oder Photovoltaikmodule an Fassaden integrieren.
Die Projekte sind in drei Lose unterteilt:
Los 1: Gebäudedächer und Grundstücke in Gewerbegebieten
· Teillos 1a: ohne Speichersystem;
· Teillos 1b: mit Speichersystem.
Los 2: Innovative Projekte für Dächer mit leichten Modulen und Photovoltaikanlagen an Fassaden
· Teilpaket 2a: ohne Speicherkapazität;
· Teillos 2b: mit Speicherkapazität.
Los 3: Photovoltaik-Sonnenschutzanlagen
· Teillos 3a: ohne Speicherung;
· Teillos 3b: mit Speicherkapazität.
Verfügbare Mittel
Das maximale Budget für die zu gewährende Förderung beträgt 10 Millionen Euro und verteilt sich wie folgt:
· Los 1: 5 Millionen Euro;
· Los 2: 1,5 Millionen Euro;
· Los 3: 3,5 Millionen Euro.
Einreichungsfrist für Anträge
Die Anträge können vom 17. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 um 12:00 Uhr (MEZ) über MyGuichet.lu eingereicht werden.
Wer kann sich bewerben?
Die Fördermittel richten sich an juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaften):
· die in Luxemburg ansässig sind;
· die über die für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen verfügen;
· die in eine Photovoltaikanlage in Luxemburg investieren möchten;
· die die in den geltenden Naturschutzvorschriften vorgesehenen Bedingungen einhalten.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig.
Projekte, die bereits eine andere staatliche Förderung für dieselbe Investition erhalten oder gleichzeitig an einer Ausschreibung für Betriebsbeihilfen teilnehmen, sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Projektausschreibung – Photovoltaik – Guichet.lu – Luxemburg
Praktische Informationen und Unterstützung
Die Projekte müssen über die Plattform MyGuichet.lu eingereicht werden. Das Ministerium empfiehlt den Projektträgern, Fragen zum Netzanschluss sowie gegebenenfalls städtebauliche und umweltbezogene Auflagen für den betreffenden Standort im Voraus zu klären.
Alle praktischen Informationen, die Förderkriterien sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Website des Wirtschaftsministeriums sowie auf Guichet.lu verfügbar.
Möchten Sie weitere Informationen erhalten oder eine eingehende Analyse Ihres Projekts durchführen, um Ihre Bewerbungsunterlagen auszuarbeiten?
Die Handwerkskammer unterstützt Sie bei Ihren Schritten. Wenden Sie sich an den Dienst „eHandwierk “:
Tel.: (+352) 42 67 67 – 505
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