Das Umweltministerium hat heute (25. Juni 2026) allen betroffenen Unternehmen im Großherzogtum Luxemburg die Genehmigung erteilt, Bauarbeiten im Freien bereits ab 6 Uhr morgens aufzunehmen.
Angesichts der derzeitigen außergewöhnlichen Hitze und auf Antrag der Fédération des Artisans hat das Umweltministerium heute die Genehmigung erteilt, auf allen Baustellen auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg ab 6 Uhr morgens mit den Arbeiten zu beginnen, unter der Bedingung, dass in der unmittelbaren Umgebung, in der sich Personen, aus welchem Grund auch immer, entweder dauerhaft oder in regelmäßigen oder kurzen Abständen aufhalten, die Lärmpegel auf die in Artikel 3 der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 13. Februar 1979 über den Lärmpegel in der unmittelbaren Umgebung von Betrieben und Baustellen festgelegten Werte zu begrenzen.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis zum Ende der aktuellen roten Alarmstufe, die im Rahmen des nationalen Hitzewellenplans ausgerufen wurde.
Es wird empfohlen, die unten zum Herunterladen bereitgestellte Genehmigung bei Bedarf den zuständigen Behörden, insbesondere den kommunalen Behörden, vorzulegen:
Ministerielle Genehmigung