Aufgrund der außergewöhnlichen Hitze hat das Arbeitsministerium angekündigt, dass Arbeitnehmer bei außergewöhnlicher Hitze Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen widriger Witterungsverhältnisse haben können – rückwirkend zum Montag, dem 22. Juni 2026.
Angesichts dieser außergewöhnlichen Hitze, die mit einer roten Warnstufe einhergeht, hat die ITM soeben Empfehlungen für Arbeiten im Freien sowie in Innenräumen veröffentlicht:
Empfehlungen bei großer Hitze und Hitzewellen – ITM (nur FR)
Über diese Empfehlungen hinaus hat das Arbeitsministerium grundsätzlich zugestimmt, dass Unternehmen bei außergewöhnlicher Hitze eine wetterbedingte Arbeitsunfähigkeit beantragen können, und zwar rückwirkend zum Montag, dem 22. Juni 2026: Mitteilung des Arbeitsministeriums – Wetterbedingte Arbeitsunfähigkeit (nur FR)
Unter dem folgenden Link finden Sie die Verfahren für die Beantragung von wetterbedingter Arbeitsunfähigkeit:
Witterungsbedingte Arbeitslosigkeit (Schlechtwettergeld) – ADEM
Schließlich finden Sie das Antragsformular sowie alle Einzelheiten zur Beantragung von witterungsbedingte Arbeitslosigkeit auf der folgenden Website von Guichet.lu:
Witterungsbedingt Arbeitslosigkeit - Guichet.lu