Der Krieg in der Ukraine hat erwartungsgemäß negative Auswirkungen auf den Tätigkeitsindikator des Handwerks. Allgemein gesehen fischen die Handwerksbetriebe in trüben Gewässern: Sie sind gezeichnet von inflationären Tendenzen (wegen des Preisanstiegs bei Materialien, Energieprodukten und Personalkosten), vom Material- und Arbeitskräftemangel und von den Auswirkungen der Pandemie. Diese Unsicherheiten wiegen schwer auf den wirtschaftlichen Aussichten.
Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage der Chambre des Métiers zeigen, dass der Tätigkeitsindikator aufgrund des Ukraine-Kriegs im 1. Quartal 2022 Federn gelassen hat. Angesichts der unvorhersehbaren wirtschaftlichen Entwicklungen fehlt es den Unternehmen an ausreichender Planungssicherheit – was wiederum zu gemischten Erwartungen für die kommenden Monate führt. Dabei gilt es zu bedenken, dass die finanziellen Rücklagen vieler Handwerksbetriebe nach zwei Jahren Pandemie erschöpft sind und nur noch wenig Spielraum bleibt, um neue finanzielle Schwierigkeiten abzufedern.
Die inflationären Tendenzen behindern die Unternehmen auf mehreren Ebenen
In einem inflationären Kontext, der wohl noch anhalten wird, fühlen sich die Unternehmen zwischen Hammer und Amboss – da sie direkt vom Preisanstieg ihrer Produktionsmittel betroffen sind und indirekt vom Druck, den die Inflation und der Arbeitskräftemangel auf die Personalkosten ausüben. Die beschlossenen und im sogenannten Tripartite-Abkommen festgehaltenen Maßnahmen verfolgen u. a. das Ziel, die Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen, insbesondere durch die Modulierung des Indexes. Der Krieg in der Ukraine und die Lockdowns in Asien verstärken den Mangel an bestimmten Materialien. In einigen Fällen hat dies zu einem rasanten Anstieg der Kosten sowie zu erheblichen Preisschwankungen geführt – die von den Unternehmen nur schwer zu bewältigen sind, da die Erstellung eines Kostenvoranschlags nunmehr ein riskantes Unterfangen darstellt.
Aufgrund eines durch die Pandemie geschwächten Cashflows und weitgehend erschöpfter finanzieller Rücklagen ist es für die Handwerksbetriebe eine Sache der Unmöglichkeit geworden, sämtliche Kostenerhöhungen auf ihre Margen umzuwälzen. Früher oder später werden sie ihre Verkaufspreise angesichts dieses Kostenschubs anheben müssen. Im Laufe des 1. Quartals 2022 haben 51 % der Unternehmen angegeben, ihre Verkaufspreise erhöht zu haben. 64 % der Unternehmen planen einen Preisanstieg für das 2. Quartal.
Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin negative Auswirkungen aufs Handwerk
Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht vorüber. Zahlreiche Unternehmen haben weiterhin mit dem damit verbundenen Krankenstand zu kämpfen, der die bereits angespannte Lage durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Handwerk noch verschlimmert. Vor dem Hintergrund des jüngsten Anstiegs der Infektionszahlen in Asien, insbesondere in China, wurden Lockdowns verhängt. Auch die Seehäfen sind teilweise geschlossen, was wiederum neue Störungen der internationalen Lieferketten mit sich bringt.
Der Arbeitskräftemangel spitzt sich zu
Der Fachkräftemangel, der bereits vor der Pandemie bestand, hat sich durch selbige noch weiter verstärkt. Der Prozentsatz an Unternehmen, die angeben, dass ihre Tätigkeit durch diesen Personalmangel beeinträchtigt wird, hatte zu Beginn der COVID-19-Krise stark abgenommen. In den letzten Quartalen hat er allerdings wieder an Fahrt gewonnen. In den letzten drei Monaten des Jahres 2021 hat fast ein Drittel der Unternehmen angegeben, dass der Mangel an (qualifizierten) Arbeitskräften ihre Tätigkeit beeinträchtigt. Zu Beginn des Jahres 2022 blieb dieser Prozentsatz trotz rückläufiger Tendenz weiterhin hoch (27 %). Mit einem Prozentsatz von 31 % scheint die Baubranche am stärksten von diesem Problem betroffen zu sein.
Die allgemeinen Unsicherheiten spiegeln sich im öffentlichen Auftragswesen
Auch wenn der Materialmangel derzeit alle Bereiche des Handwerks betrifft, könnten die Auswirkungen das Überleben einiger Bauunternehmen gefährden. Insbesondere, wenn ein Unternehmen, das im Rahmen eines öffentlichen Auftrags den Zuschlag erhält, aufgrund von außerordentlichen Preiserhöhungen die Verpflichtungen nicht mehr einhalten kann, die sich aus der Angebotsabgabe ergeben. Um die Kontinuität der öffentlichen Arbeiten zu gewährleisten und das Überleben der Unternehmen nicht zu gefährden, hat die Regierung die Auftraggeber mit ihrer Mitteilung vom 31. März 2022 sensibilisiert, in welcher die außergewöhnliche und vorübergehende Möglichkeit vorgesehen ist, einen Auftrag zu ändern und damit den oben beschriebenen Entwicklungen Rechnungen zu tragen. In dieser Mitteilung wird den öffentlichen Auftraggebern überdies empfohlen, keine Verzugsstrafen anzuwenden, wenn ein Verzug unvorhersehbar war.
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Hanna MEYER
Directrice Communication, Marketing et Relations publiques
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