Ab dem 1. Januar 2026 sind in Belgien die Ausstellung und der Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen für alle Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend. Die Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen und über das Peppol-Netzwerk, das als sichere und interoperable Plattform europaweit etabliert ist. PDF-Rechnungen sind für diese Transaktionen künftig nicht mehr zulässig.
Auswirkungen für luxemburgische Unternehmen
In Luxemburg ist die elektronische Rechnungsstellung derzeit nur für öffentliche Aufträge verpflichtend, während B2B optional bleibt. Belgische Unternehmen könnten jedoch verlangen, dass ihre luxemburgischen Kunden und Lieferanten strukturierte elektronische Rechnungen nutzen, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den grenzüberschreitenden Handel, bei dem belgische Lieferanten Peppol-kompatible Rechnungen vorschreiben.
Wie können Sie prüfen, ob Sie bereit sind, belgische elektronische Rechnungen zu empfangen oder auszustellen?
1.Kontaktieren Sie Ihre belgischen Lieferanten und Kunden
2.Bewerten Sie Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software
3.Validieren Sie die Konformität der Daten
Staatliche Finanzhilfen
Wenn Ihr Unternehmen in eine Buchhaltungs- oder ERP-Software investieren möchte, die das Versenden von konformen elektronischen Rechnungen sowie den Versand und Empfang über das Peppol-Netzwerk ermöglicht, können Sie das Programm SME Packages Digital mit einem Zuschuss von 70 % für den Kauf einer neuen Software, die Erweiterung Ihrer aktuellen Software oder die Einrichtung einer Schnittstelle nutzen, wenn die Investition zwischen € 3.000 und € 25.000 zzgl. MwSt. liegt.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wenden Sie sich an die Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer!
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