Mon entreprise

COVID-19 Information: Aktuelle Hygieneempfehlungen

  • Publié le 02.07.2021

fr

Die Chambre des Métiers und der STM (service de santé au travail multisectoriel) raten den Unternehmen, die Ankündigungen der Regierung und die gesundheitliche Situation aufmerksam zu verfolgen, insbesondere im Hinblick auf die Variante "Delta".


Angesichts der kürzlich von der Regierung beschlossenen Lockerungen wurden die von dieser herausgegebenen (reduzierten) Empfehlungen an die aktuelle Situation angepasst und sind verbindlich.

Die aktuellen (aktualisierten) staatlichen Gesundheitsmaßnahmen finden Sie unter:

Während des „État de crise“ 2020 hatten die Chambre des Métiers und der STM eine Reihe von COVID-19-Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Handwerks ausgearbeitet, die auf der Website www.stm.lu veröffentlicht wurden. Diese Empfehlungen wurden angesichts der Ankündigung einer zweiten und dritten Welle (Herbst 2020 - Frühjahr 2021) beibehalten. Mit Bezug auf das Vorsorgeprinzip wurden die veröffentlichten Dokumente seit der ersten Welle nicht mehr aktualisiert.

Die Empfehlungen der STM sind de facto strenger als die derzeit von der Regierung herausgegebenen, bleiben aber dennoch eine "Reflexionsgrundlage" für die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf das Risiko des Auftretens neuer Varianten des Virus.

Zusammenfassend empfehlen beide Institutionen nach wie vor das Tragen von Masken in Unternehmen, wenn das Distanzierungsprinzip nicht eingehalten werden kann.

Mit Bezug auf die jüngsten Regierungsbeschlüsse :

  • können wieder Getränke an Kunden serviert werden können und
  • Zeitungen im Wartebereich für Kunden ausgelegt werden dürfen.

Es muss jedoch sichergestellt werden, dass in diesem Wartebereich ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den einzelnen Personen besteht (wenn diese keine Maske tragen).

Darüber hinaus kann sich der Betrieb für die Covid-Check-Regelung entscheiden. In diesem Fall sind die Kunden von der Maskenpflicht, dem zwischenmenschlichen 2-Meter-Abstand und der Zuweisung eines festen Sitzplatzes befreit.

Außerdem können sich Unternehmen z. B. nur an einem bestimmten Wochentag für diese Regelung entscheiden.

Informationen über die Covid-Check-Regelung:

"Covid-19" Seite - Covid Check