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Gebühren bei Markeneintragung werden teilweise zurückerstattet!

  • Publié le 05.03.2021

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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Marke oder ein Design registrieren lassen, können sich die entstandenen Kosten jetzt teilweise zurückerstatten lassen.


2021 können KMU, die Marke oder Design eintragen lassen, auf den "IP-Voucher" zurückgreifen und sich einen Teil der Kosten zurückerstatten lassen. IP-Voucher ist Initiative der Europäischen Kommission, des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) in Zusammenarbeit mit den nationalen Ämtern für geistiges Eigentum und des BOIP für Marken und Designs.

So sollen gezielt KMU unterstützt werden, die ihre IP-Rechte in den Benelux-Ländern oder der EU schützen wollen.

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