Gemäß dem neuen Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen, das am 13. Dezember 2021 verabschiedet wurde, ist es im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr möglich mit „klassischen“ Rechnungen zu arbeiten, sondern es müssen strukturierte elektronische Rechnungen benutzt werden.
Diese Regelung ist je nach Größe des Unternehmens schrittweise in Kraft getreten (am 18. Mai 2022 für große Unternehmen, am 18. Oktober 2022 für mittlere Unternehmen und am 18. März 2023 für kleine Unternehmen). Doch was versteht man genau unter einer strukturierten elektronischen Rechnung? Welche rechtlichen Vorgaben müssen beim Empfang und Versand dieser Rechnungen beachtet werden?
Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Infoblatt: Elektronische Rechnungen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors
Fiche pratique : Les factures électroniques et les organismes du secteur public
Zudem organisieren wir am 13. Januar eine Konferenz zum Thema. Für zusätzliche Informationen und zur Anmeldung!
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