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Pflichtversicherungen und Baustellen in der Großregion: Wer, wie, was, warum?

  • Publié le 02.12.2019
Pflichtversicherungen und Baustellen in der Großregion: Wer, wie, was, warum? Interview von Stéphane BORRES, COO, AlliA Insurance Brokers
Chambre des Métiers

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Bei grenzüberschreitenden Bauarbeiten sind Versicherungen ein Thema, mit dem Unternehmen sich vor Aufnahme der Arbeiten in Belgien, Deutschland oder Frankreich auseinandersetzen sollen. Nicht richtig versichert zu sein, kann nämlich im Zweifel teuer werden, auch wenn nichts passiert.

 

 


Gerade die Pflichtversicherung RC Décennale in Frankreich, ist für viele im Bau ein nervender Dorn im Auge. Im Rahmen unseres „Gudde Moien Groussregioun! Pflichtversicherungen im Bau” haben wir uns mit Stéphane BORRES zusammengesetzt und folgende Fragen gestellt, um ein bisschen Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen. 

Herr Borres, von was genau reden wir, wenn wir über die RC Décennale sprechen?  

In Frankreich haftet ein Unternehmen im Rahmen der zehnjährigen Gewährleistungspflicht für die Beseitigung der Mängel, die nach der Abnahme des Bauvorhabens auftreten (Art. 1792 Code civil – franz. Zivilgesetzbuch). 

Hauptzweck der RC Décennale ist die Versicherung von Sachschäden am Gebäude, die aufgrund mangelnder Solidität entstehen bzw. die Nutzbarkeit des Bauwerks beeinträchtigen. 

Dieser Versicherungsschutz ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, seine Versicherungspflicht gemäß Artikel L.241-1 Code des assurances (franz. Versicherungsvertragsgesetz) zu erfüllen. 

Wenn der Versicherungsnehmer unter Verweis auf die in Art. 1792 ff. Code civil festgelegte Haftungsvermutung für Bauarbeiten haftbar gemacht wird, die unter die Pflichtversicherung fallen, deckt die Versicherung bei Bauprojekten, an deren Realisierung der Versicherungsnehmer mitgewirkt hat, in den Grenzen der besagten Haftung die Bezahlung von Reparaturarbeiten ab. 

Dieser Versicherungsschutz kommt zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der zehnjährigen Gewährleistungspflicht für einen bei der Abnahme versteckten und innerhalb von zehn Jahren nach der Abnahme beanstandeten Mangel haftbar gemacht wird. 

Der Versicherungsschutz und die Haftung erstrecken sich gegebenenfalls auch auf bereits bei Baubeginn vorhandene Gebäudeteile, sofern diese vollständig und technisch untrennbar in das neue Bauwerk integriert wurden. 

Der Versicherungsschutz bleibt ab der Abnahme des Bauwerks für zehn Jahre bestehen. 

 

Muss ich meine Baumaßnahmen in Frankreich versichern? Und wenn ja, welche Bauarbeiten genau? 

Ganz allgemein muss jeder eine Versicherung für die zehnjährige (und/oder zweijährige) Gewährleistungspflicht abschließen, der sich in Frankreich an einem Bauvorhaben beteiligt: Zu nennen sind hier Bauunternehmen (alle Gewerke), alle Hersteller bestimmter vorgefertigter Bauelemente (Eléments Pouvant Entrainer sa Responsabilité Solidaire – EPERS), Bauherren (Sachversicherung Dommages-Ouvrage), Architekten/beratende Ingenieure und Bauleiter. 

Alle Beteiligten müssen zum Zeitpunkt des Baubeginns versichert sein, der durch die „Déclaration Réglementaire d’Ouverture de Chantier“ (DROC) festgelegt wird, mit der der Bauherr die zuständige Gebietskörperschaft über den Baubeginn informiert. 

Als Zeitpunkt des Baubeginns gilt das Datum, das auf dem Formular angegeben ist, das der Inhaber einer Baugenehmigung an den Bürgermeister der Gemeinde schickt (Art. R. 421-40 Code de l'Urbanisme – franz. Stadtplanungsgesetz). 

Wenn dieses Formular nicht vorgelegt wurde, gilt als Zeitpunkt des Baubeginns der Tag, an dem der erste Unternehmer auf der Baustelle des Bauherrn mit den Bauarbeiten beginnt. 

Als Baubeginn gilt für den Versicherungsnehmer nicht der Start seiner eigenen Bauarbeiten, es sei denn, er ist als erster auf der Baustelle tätig, unabhängig davon ob als Werkunternehmer oder Subunternehmer. 

 

Wie kann ich meine Bauarbeiten versichern? 

AlliA Insurance Brokers hilft Ihnen bei der Erstellung Ihrer Antragsunterlagen für den Versicherer VHV. Um die in Frankreich obligatorische Versicherungsbescheinigung für die RC Décennale zu erhalten, müssen Sie folgende Angaben machen: 

Die Angaben und Unterlagen, die für den Abschluss eines Versicherungsvertrags für die RC Décennale notwendig sind: 

  • Fragebogen RC Décennale 
  • Organigramm und Struktur des Unternehmens 
  • Bescheinigung über die Eintragung im Register der Handwerkskammer und/oder im Handelsregister 
  • Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im jeweiligen Bereich (Abschlüsse, Arbeitszeugnisse usw.) 
  • Zeugnisse und/oder Nachweise über die Berufserfahrung des Bauleiters und des Baustellenleiters 
  • Gegebenenfalls eine Liste der Subunternehmen, mit denen in Frankreich üblicherweise gearbeitet wird 

Für alle in Frankreich durchgeführten Bauarbeiten sind folgende Angaben zu machen bzw. Dokumente vorzulegen: 

  • Name des Bauherren 
  • Art des Bauwerks 
  • Datum der Mitteilung über den Baubeginn (Déclaration d’Ouverture de Chantier – DOC) 
  • Auftragswert (brutto) 
  • Lastenheft/Kostenvoranschlag für den Auftrag 
  • Liste der Subunternehmen 

 

Ich habe eine RC Décennale bei meiner luxemburgischen Versicherung. Gilt sie auch bei Bauarbeiten im Ausland?  

Auf dem luxemburgischen Versicherungsmarkt wird die RC Décennale für Bauarbeiten in Frankreich nicht angeboten. Die luxemburgischen Versicherer schließen in ihren Verträgen die französische RC Décennale (eingeführt durch das Gesetz „Loi Spinetta“) ausdrücklich aus.  

Die französische Pflichtversicherung RC Décennale muss bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. So verpflichtet das Gesetz die Versicherer, einen Teil der Versicherungsprämien anzulegen. 

 

Gibt es in den anderen Ländern der Großregion vergleichbare Vorschriften für Bauarbeiten?  

In Belgien verpflichtet das Peeters-Borsus-Gesetz alle an Bauarbeiten beteiligten Akteure, eine Versicherung abzuschließen, die ihre Haftpflicht für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Abnahme der Arbeiten abdeckt.  

Diese zehnjährige Versicherung ist auf Schäden begrenzt, die auf Mängel bei der Solidität, Stabilität und Abdichtung zurückzuführen sind, wenn davon eine Gefahr für den Wohnraum ausgeht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten und gilt für Bauarbeiten, bei denen die endgültige Baugenehmigung nach diesem Zeitpunkt erteilt wurde. 

Das Gesetz betrifft neu geschaffenen Wohnraum ebenso wie Renovierungsarbeiten an bestehendem Wohnraum in Belgien, sofern bei den Bauprojekten die Beauftragung eines Architekten gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Definition des Begriffs „Wohnraum“: ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes, das von Beginn der Bauleistungen an ganz oder hauptsächlich zu Wohnzwecken bestimmt ist. 

Definition des Begriffs „hauptsächlich“: wenn mehr als 50 % der Fläche für Wohnzwecke bestimmt sind. 

Stéphane Borres ist COO bei AlliA Insurance Brokers 

 

Haben Sie Fragen zur Dienstleistungserbringung in der Großregion? Kontaktieren Sie uns!  

Wir haben nicht auf alle Fragen eine Antwort, aber gemeinsam finden wir eine Lösung.

 

Kontakt 

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