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SOLVIT konkret!

  • Publié le 11.02.2020

Die Chambre des Métiers ist seit Ende letzten Jahres Partner von SOLVIT Luxembourg und ging damit 2020 mit einem weiteren Baustein in ihrem Angebot für Betriebe an den Start. Aber was genau macht SOLVIT?  


Im Falle grenzüberschreitender Aufträge, ist immer auch die Frage nach der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer zu klären.

Lieferung werden an dem Ort versteuert, an dem die Warenbewegung beginnt. Die Besteuerung von Leistungen, die keine Lieferungen darstellen, hängt vorrangig vom Ort der Leistung ab. Aber wie wird dieser Ort bestimmt? Grob gilt: Ist der Kunde ein Unternehmer und handelt für sein Unternehmen (B2B), wird an dem Ort besteuert, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Ist der Kunde ein Privatkunde (B2C), fällt die Steuer des Landes an, in dem der Leistungserbringer niedergelassen ist.

Allerdings gibt es die grundstücksbezogene Leistung. In diesem Fall, ist der Ort der Leistung immer dort, wo sich das Grundstück befindet. Diese Regel ist wiederum unabhängig davon, ob der Kunden ein Unternehmer ist oder nicht.

Aber auch hier: Was genau ist unter dem Begriff der grundstücksbezogenen Leistung zu verstehen?

Dass das nicht immer ganz klar ist, zeigt folgender konkreter Fall, der mit Hilfe von SOLVIT erfolgreich und unkompliziert gelöst werden konnte:


SOLVIT, ein Miniload-System und die liebe Mehrwertsteuer.


Eine belgische Firma A hat im Auftrag der belgischen Firma B ein Miniload-System in Luxemburg montiert.

Welche Mehrwertsteuer muss ausgezeichnet werden? 

Die Firma hat Überlegungen angestellt:

  • der Kunde, Firma B, hat den Sitz in Belgien;
  •  Firma B ist ein Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  •  der ausgeführte Auftrag ist die Lieferung des Materials nach Luxemburg;
  •  es handelt sich NICHT um grundstücksbezogene Leistung.

Und dann, gemäß Art. 44 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, dem Kunden, Firma B, die belgische Mehrwertsteuer von 21 % verrechnet.

Die luxemburger Steuerbehörde sah das anders und forderte die Anwendung und Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer von 17%, den nach Meinung der Beamten handelte es sich bei den Arbeiten um eine grundstücksbezogene Leistung.

Da Firma A das Miniload-System nicht nur von Belgien nach Luxemburg geliefert hatte, sondern dieses auch in Luxemburg fest montiert hatte. Sie bezogen sich auf Art. 17.2.2. des abgeänderten Gesetzes vom 12.2.1979 über die MwSt.

So stand Aussage gegen Aussage und das Unternehmen wendete sich an SOLVIT.

SOLVIT analysierte den Fall und prüfte, ob es sich im Zusammenhang mit dem ausgeführten Auftrag tatsächlich um die Erbringung einer grundstücksbezogenen Leistung handelte oder nicht, um sich anschließend zur Klärung an das luxemburgische Steueramt zu adressieren.

SOLVIT bezog sich auf einen weiteren Text, den Artikel 13b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 obengenannter EU-Richtlinie.

Demzufolge ist eine grundstücksbezogene Leistung die Montage oder Installation aller “Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder das Bauwerk zu zerstören oder zu verändern”.

Nach der Demontage des Miniload-Systems, sind jedoch nur noch kleine Ankerlöcher sichtbar. Die Montage beziehungsweise Installation eines Miniload-Systems ist nicht als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks zu verstehen und es handelte sich im vorliegenden Fall daher auch nicht um eine grundstückbezogene Leistung.

Die luxemburgische Behörde hat dieses akzeptiert und entschieden, die Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer nicht mehr fordern, dank SOLVIT.


 

Haben Sie Probleme mit Behörden in der Grossregion oder einem anderen Land im europäischen Binnenmarkt und es könnte sich um eine fehlerhafte Anwendung europäischer Rechtsvorschriften handeln? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Kontakt:

Handwierk International
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Infos:

SOLVIT – ein Netzwerk auch für das Handwerk?

Better together! Accord de partenariat entre la Chambre des Métiers et SOLVIT Luxembourg

www.solvit.lu