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7 Tage, 7 Schritte in die richtige Richtung: Die neue EU-DSGVO - Privacy by Design als Basiskonzept (Tag 4)

  • Publié le 14.05.2018
DSGVO

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Volle Funktionalität bei voller Datensicherheit


Privacy by Design versucht, alle legitimen Interessen und Ziele in einer echten und positiven Win-Win-Situation zu vereinen. Dieses Prinzip steht im totalen Gegensatz zu dem veralteten Nullsummenansatz bei dem unnötige Kompromisse gemacht werden mussten, z.B. zwischen Privatsphäre und Sicherheit oder Privatsphäre und Benutzbarkeit.

Privacy by Design zeigt, dass es möglich und weitaus wünschenswerter ist, beides zu haben. Privatsphäre und Nutzen sind keine konkurrierenden Faktoren, sie sind komplementär. Wenn man die Kontrolle darüber hat, was man preisgibt, wird die Benutzererfahrung deutlich verbessert.

Um dem Benutzer einer Website oder einer App, die volle Funktionalität eines Features zur Verfügung zu stellen, ist nicht unbedingt der Zugriff auf persönliche Daten notwendig. Es lassen sich Alternativen finden, die die Privatsphäre und Entscheidungen des Benutzers respektieren. Wenn ein Benutzer bei der Abfrage des Wetterberichts seinen Standort nicht über GPS preisgeben möchte, könnte z.B. ein Ort in der Umgebung ausgewählt werden, um von den Vorteilen der App oder Seite - dem Wetterbericht - zu profitieren. Eine Wetter-App braucht nicht unbedingt meinen genauen Standort...Entscheidung EU-DSGVO

Eine solche nutzerzentrierte Design-Entscheidung zu treffen bedeutet, dem Benutzer die volle Funktion eines Dienstes zu gewährleisten, ohne ihn vor die Wahl „Alles oder Nichts“ zu stellen.

Clevere Lösungen im Sinne der Privatsphäre und volle Kontrolle für den Benutzer erhöhen das Vertrauen in das Unternehmen hinter einer Website.


Weitere Informationen und Quellen
Überblick über die EUDSGVO - Europäische Kommission
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