Neue Grenzwerte für Cadmium und Blei in Keramikgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
Am 29. Mai 2026 ist die neue großherzogliche Verordnung vom 19. Mai 2026 in Kraft getreten, die strengere Grenzwerte für die Freisetzung von Cadmium und Blei aus Keramikgegenständen festlegt, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie betrifft unter anderem Betriebe, die solche Keramikgegenstände herstellen (z. B. Teller, Tassen, Schüsseln).
Mit der Verordnung werden die spezifischen Freisetzungsgrenzwerte für Blei und Cadmium zum Schutz der menschlichen Gesundheit herabgesetzt. Zugleich erhalten die Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit, die Konformität auch auf andere Weise als durch analytische Prüfungen nachzuweisen. Die Anpassung der großherzoglichen Verordnung beruht auf dem Beschluss des Benelux-Ministerausschusses M (2024) 5.
Es ist verboten, Keramikgegenstände, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen, herzustellen, einzuführen, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder entgeltlich beziehungsweise unentgeltlich abzugeben.
Hinsichtlich des Analyseverfahrens zur Bestimmung der Freisetzung von Blei und Cadmium aus Keramikgegenständen können die Migrationswerte von dem Betreiber, der die Gegenstände in Verkehr bringt, berechnet oder geschätzt werden; dabei sind gegebenenfalls die in Artikel 3ter der genannten geänderten großherzoglichen Verordnung aufgeführten Elemente zu berücksichtigen.
Céramique : un nouveau règlement https://securite-alimentaire.public.lu/fr/actualites/actualite/2026/05/ceramique-un-nouveau-reglement.html
Règlement grand-ducal du 19 mai 2026 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 22 février 1985 concernant les objets céramiques destinés à entrer en contact avec les denrées alimentaires https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2026/05/19/a252/jo
Décision du Comité de Ministres Benelux sur des mesures de sauvegarde relatives aux objets céramiques destinés à entrer en contact avec les denrées alimentaires — M (2024) 5 https://www.benelux.int/wp-content/uploads/2024/12/M20245_FR_signed.pdf