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Neue Beihilfe zur Verbesserung der Umweltauswirkungen von Unternehmen

  • Publié le 22.06.2023
Neue Beihilfe zur Verbesserung der Umweltauswirkungen von Unternehmen

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Die Task Force « Logement », der sieben Minister unter dem Vorsitz des Ministers für Wohnungsbau angehören, hat am 20. Juni ein Paket von 13 Maßnahmen zur Förderung des Bauwesens vorgelegt. Darunter findet man auch die folgende Beihilfe, welche auf eine Verbesserung der Umweltauswirkungen von Unternehmen abzielt.


Die neue befristete Beihilferegelung soll bis Ende 2024 laufen und Investitionen in die Energieeffizienz fördern. Dabei wird die bereits bestehende Beihilferegelung "SME Packages Sustainability" ausgeweitet, um Unternehmen einen Anreiz zu bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen „wesentlich“ verbessern.

Diese Beihilfe wird für neue Investitionsprojekte mit einem Mindestbetrag von 7.500 Euro gewährt, die auf Folgendes abzielen:

  • die Steigerung der Energieeffizienz;
  • die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
  • das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.

Der Anreizeffekt ist erfüllt, wenn das Unternehmen vor Beginn der Arbeiten an dem betreffenden Projekt einen vollständigen Antrag für die Beihilfe beim Ministerium eingereicht hat.

Die "wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens" muss zwingend von einem unabhängigen, in diesem Bereich zugelassenen Sachverständigen bewertet werden (siehe Liste der zugelassenen Sachverständigen, unter dem unten verfügbaren Link angegeben sind).

Die Höhe der Beihilfe kann sich auf bis zu:

  • 70 % der beihilfefähigen Investitionen für kleine Unternehmen;
  • 60 % der beihilfefähigen Investitionen für mittlere Unternehmen;
  • 50 % der beihilfefähigen Investitionen für Großunternehmen belaufen,

    jedoch gleichzeitig nicht mehr als 100.000 Euro pro Unternehmensgruppe betragen.

Jedes Unternehmen, das über eine von der Generaldirektion für den Mittelstand erteilte Niederlassungsgenehmigung verfügt, ist teilnahmeberechtigt.

Alles Wissenswerte über diese neue befristete Beihilfe finden Sie auf der Internetseite GUICHET.LU