Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die private Ladeinfrastrukturen einrichten möchten, können unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Ziel dieser Prämie ist es, die Elektromobilität zu fördern und zur Dekarbonisierung des Verkehrs in Luxemburg beizutragen.
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg.
Hauptbedingungen:
Versorgung mit 100 % erneuerbarem Strom.
Betrieb für mindestens 5 Jahre.
Inbetriebnahme innerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung (Verlängerung möglich).
Kein Weiterverkauf oder Vermietung (außer Leasing mit endgültigem Erwerb).
Transparente und angemessene Preisgestaltung für Nutzer.
Beihilfebetrag:
Kleinere Unternehmen: 50 % der förderfähigen Kosten.
Mittlere Unternehmen: 40 %.
Obergrenze: 100.000 € pro Antrag (1 Antrag/Jahr).
Förderfähige Investitionen:
Ladestationen.
Netzanschluss (einschließlich Speicherung, falls sinnvoll).
Intelligentes Management, Datenübertragung, Kontrolle, Bezahlsystem.
Verwandte Tiefbauarbeiten.
Fristen:
Inbetriebnahme innerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung.
Programm gültig bis zum 30. September 2026.
Nützliche Kontakte:
Luxinnovation:
Klima-Agentur:
Mehr Informationen auf guichet.lu:
Beihilfe für von KMU getragene Ladeinfrastrukturen - Guichet.lu - Luxemburg
Beihilferegelung zugunsten von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge - Allgemeine Bedingungen - Guichet.lu - Luxemburg
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