Angesichts der erneuten außergewöhnlichen Anstiege der Energie- und Materialpreise im Zusammenhang mit den aktuellen geopolitischen Spannungen hat die Regierung beschlossen, den während der Krisen der Jahre 2021 und 2022 eingeführten Sondermechanismus zur Preisanpassung wieder in Kraft zu setzen.
Angesichts der erneuten außergewöhnlichen Anstiege der Energie- und Materialpreise im Zusammenhang mit den aktuellen geopolitischen Spannungen hat die Regierung beschlossen, den während der Krisen der Jahre 2021 und 2022 eingeführten Sondermechanismus zur Preisanpassung wieder in Kraft zu setzen.
Diese Maßnahme ermöglicht es Bauunternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, einen Ausgleich für die außergewöhnlichen Mehrkosten zu beantragen, die durch den Anstieg der Preise für Baumaterialien und Energie entstehen. Die Regelung gilt ab sofort für laufende Aufträge sowie für Aufträge, deren Angebotseröffnung bis einschließlich 31. Dezember 2026 erfolgt.
Die Regierung fordert die öffentlichen Auftraggeber zudem auf, bei Versorgungsschwierigkeiten oder Ausführungsverzögerungen, die in direktem Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftslage stehen, Flexibilität zu zeigen. Fristverlängerungen oder vertragliche Anpassungen können in Betracht gezogen werden, sofern die Umstände dies rechtfertigen.
Die betroffenen Bauunternehmen werden aufgefordert, Kostensteigerungen und etwaige Versorgungsschwierigkeiten zu dokumentieren und ihren öffentlichen Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, um die Möglichkeiten einer Preisanpassung oder einer Anpassung des Auftrags zu prüfen.
Um Bauunternehmen bei der Beantragung einer Preisanpassung aufgrund außergewöhnlicher Kostensteigerungen zu unterstützen, hat das CRTI-B ein Excel-Berechnungstool entwickelt, mit dem sich die Preisunterschiede berechnen lassen.
Da das Tool auf monatlichen Kennzahlen basiert, werden die Unternehmen gebeten, nach Möglichkeit monatliche Rechnungen auszustellen. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass Zwischenrechnungen auf mehrere Monate aufgeteilt werden müssen. Gleichzeitig wird die Berechnung der Preisanpassung erleichtert.
Das CRTI-B hat außerdem eine Erläuterung sowie eine Präsentation zur Methode REVPRIX für außergewöhnliche Preissteigerungen 2026 online gestellt.
Die Excel-Datei zur Berechnung, das Infoblatt und die Präsentation zur Preisanpassungsmethode bei außergewöhnlichen Preissteigerungen können direkt auf der Internetseite des CRTI-B heruntergeladen werden:
CRTI-B - Preisanpassung
Das vollständige Rundschreiben des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten ist unter folgendem Link verfügbar (liegt nur auf Französisch vor):
Circulaire - Révision des prix pour hausses extraordinaires
Untenstehend finden Sie eine rein informative Übersetzung. Im Zweifelsfall gilt die französische Fassung:
Rundschreiben - Preisanpassung bei außergewöhnlichen Preissteigerungen