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Raucharomen: Verordnung (EU) 2024/2067 und Fristen zur Herstellung der Konformität

Raucharomen: Verordnung (EU) 2024/2067 und Fristen zur Herstellung der Konformität

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2067 der Europäischen Kommission vom 31. Juli 2024 streicht die Primärprodukte für die Herstellung von Raucharomen SF-001 bis SF-006 sowie SF-008 und SF-009 aus der Liste der in der Europäischen Union zugelassenen Raucharomen. Darüber hinaus sind die Primärprodukte SF-007 und SF-010 seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr zugelassen, da bei der Europäischen Kommission kein Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt wurde. 


Folglich dürfen diese Primärprodukte nach Ablauf der in den europäischen Vorschriften vorgesehenen Übergangsfristen nicht mehr verwendet werden und müssen durch Alternativen ersetzt werden, die den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen. 

Um den Lebensmittelunternehmern die Anpassung ihrer Rezepturen und Herstellungsverfahren zu ermöglichen, wurden jedoch Übergangsmaßnahmen für Lebensmittel eingeführt, die die Primärprodukte SF-001, SF-002, SF-003, SF-004, SF-005, SF-006, SF-008 oder SF-009 enthalten: 

  • bis zum 1. Juli 2029 für die Lebensmittelkategorien 1.7 (Käse und Käseerzeugnisse), 8 (Fleisch), 9.2 (Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Krebs- und Weichtieren, verarbeitet) und 9.3 (Fischrogen) sowie deren entsprechende Unterkategorien; 

  • bis zum 1. Juli 2026 für alle übrigen Lebensmittelkategorien. 

Gemäß den in den europäischen Vorschriften vorgesehenen Übergangsbestimmungen dürfen Lebensmittel, die spätestens zu den oben genannten Stichtagen rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände weiter vermarktet werden, sofern ihr Verbrauchsdatum (DLC) bzw. ihr Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD/DDM) eingehalten wird. 

In diesem Zusammenhang ist der Begriff des Inverkehrbringens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu verstehen und umfasst das Bereithalten von Lebensmitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst. 

Es wird empfohlen, die betroffenen Produkte im Unternehmen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um deren Konformität innerhalb der geltenden Fristen sicherzustellen. 

Ort

Chambre des Métiers

2, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxembourg-Kirchberg