Information für Unternehmen, die im Bereich der Herstellung, Verarbeitung oder des Vertriebs von Materialien und Gegenständen tätig sind, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie beispielsweise Keramikprodukte, Küchenartikel, Verpackungen, Unternehmen im Bereich der Verpackungstätigkeiten sowie sonstige Hersteller von Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt.
Das Gesetz vom 2. April 2026 über Lebensmittel sowie Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (loi du 2 avril 2026 relative aux denrées alimentaires et aux matériaux et objets destinés à entrer en contact avec des denrées alimentaires), das am 10. Mai 2026 in Kraft getreten ist, sieht eine Reihe von Verpflichtungen für Unternehmen vor, die im Bereich von Materialien und Gegenständen tätig sind, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Gemäß Artikel 9 des genannten Gesetzes unterliegen die betreffenden Unternehmen insbesondere der Pflicht zur Registrierung bei der ALVA.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens und erfasst somit auch Kleinst- und Kleinunternehmen.
Darüber hinaus müssen Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, jederzeit den geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften entsprechen.
Gesetz: Legilux – Loi du 2 avril 2026